Fall Nawalny: Bundesregierung blockiert weiter…

Bild: Alexey Nawalny: Evgeny Feldman / CC-BY-SA-4.0

…und verweist auf "schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen"

Die AfD ist nervig und verlangt von der Bundesregierung Aufklärung über den Fall Nawalny, die diese ihrerseits nur von Russland fordert, selbst aber mauert - und das so massiv, dass der Verdacht bestärkt wird, dass hier etwas vertuscht werden soll. Das Ergebnis einer Kleinen Anfrage im letzten Jahr war vor allem, dass die Bundesregierung nichts weiß und/oder wissen will ("Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor").

In einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken war dann auch viel von "berechtigten Geheimhaltungsinteressen" die Rede, um auch nur Fragen abzuwehren, die die Rechtshilfeersuchen der russischen Regierung betrafen (Bundesregierung mauert im Fall Nawalny). Die Antworten auf die zweite Anfrage vom 21.12.2020 liegen uns vor und sind erhellend zumindest in dem, was die Bundesregierung nicht beantworten will.

Eigentlich blieb alles offen, etwa auch was die ominöse, im Hotelzimmer Nawalnys in Tomsk gefundene, nach Berlin gebrachte Wasserflasche angeht, auf der laut Spiegel vom Bundeswehrlabor Nowitschok-Spuren gefunden worden sein sollen. Die Bundesregierung vage: "Der Medienbericht trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu." Angeblich seien nur "biomedizinische Proben" untersucht worden.

Aber dann wurde doch indirekt bestätigt, dass sich auf der Wasserflasche Nowitschok-Spuren befanden, weil auf die Frage, ob es noch weitere Gegenstände mit Nowitschok-Spuren gab, mit "Ja" geantwortet wurde. Die mussten auch untersucht worden sein, also doch nicht nur biomedizinische Proben von Nawalny.

Klar ist, die "Einreise" von Nawalny, der laut der Bundesregierung Opfer eines Verbrechen wurde, durch einen Rettungsflieger aus Omsk, wo er wahrscheinlich durch das Handeln der russischen Piloten und des medizinischen Personals gerettet wurde, in die Bundesrepublik war von der Bundesregierung aus "rein humanitären" Gründen genehmigt worden - angeblich nach einer Anfrage von "Angehörigen" und der privaten Initiative "Cinema for Peace".

Aber über den Evakuierungsflug weiß man wenig. Immerhin sagt die Bundesregierung jetzt, dass Julia Nawalnaja und Kira Jarmish mitgeflogen waren, über Maria Pewtschich, die auch dabei gewesen sein soll, wird aus Gründen des Staatswohls nicht gerne gesprochen. Auch nicht darüber, wer die Wasserflaschen als "Beweisstücke" und wie gesichert mitgebracht hat, die Nawalnys Team aus dem Hotelzimmer heimlich entwendet hatte.

Auf einem Video von Ruptly ist allerdings, worauf John Helmer verwies, vermutlich Pewtschich zu sehen, wie sie am 22. August 2020 einen Krankenwagen in Berlin verlässt und in die von Dutzenden Polizisten gesicherte Charité geht, kurz hinter ihr her kam Julia. Die Frauen kamen mit dem Konvoi von Krankenwagen, Feuerwehr-, Bundeswehr- und Polizeifahrzeugen vom Flugplatz, aufwendig gesichert, als ob es sich um einen hohen Staatsgast handelte.

Dafür war aber dann das BKA da, das den Transport vom Flugplatz in die Charité mit großem Aufgebot sicherte. Schutzbekleidung der Flugzeugmannschaft und des medizinischen Personals war offenbar nicht erforderlich, auch nicht die Sicherung oder Untersuchung möglicherweise kontaminierter Gegenstände.

Auch im Nachhinein war das für die Bundesregierung kein Problem, obwohl sie doch dann ungeschützt und unkontrolliert einen mit dem hochgefährlichen Nowitschok vergifteten Nawalny und das medizinische Personal, das sich hätte kontaminieren können, ins Land ließ.

Es gibt viele Ungereimtheiten

Die neue Anfrage der AfD macht jedenfalls klar, dass Nawalny faktisch ein Staatsgast war, der rundum von Polizei überwacht wurde:

"Alexej Nawalny wurde ab seiner Landung in Deutschland bis zu seiner Wiederausreise geschützt. Vom 22. August 2020 bis zum 31. August 2020 erfolgte dies durch Beamte der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes. Im Anschluss übernahmen die zuständigen Landeskriminalämter den Schutz."

Interessant wäre auch die Frage, was der Aufenthalt Nawalnys die deutschen Steuerzahler gekostet hat, zumal unter den Augen der Polizei Nawalny auch gegen die russische Regierung und vor allem Putin vorgegangen ist, diesen ohne Beweise als direkten Verantwortlichen für den Giftanschlag beschuldigte und ein Video mit (alten) Anschuldigen aufgenommen hat, um zu seiner Rückkehr in Russland zu Protesten und Spenden aufzurufen.

Der Bundesregierung scheint die Einmischung in die Außenpolitik genehm gewesen zu sein, wenn sie diese nicht selbst gefördert hat, um eigene politische Interessen zu verfolgen. Daher blockt sie auch Fragen nach einer Kooperation mit russischen Ermittlern mit "schutzbedürftigen Geheimhaltungsinteressen" ab.

Ansonsten will sich die Bundesregierung wieder nicht in die Karten schauen lassen. Es soll sich etwa um "sicherheitsrelevante Informationen handeln, die Rückschlüsse auf das Vorgehen und die Methodik deutscher Sicherheitsbehörden zulassen". Damit werden u.a. diese Fragen nicht beantwortet:

"Ist der Bundesregierung bekannt, ob von der nach Angaben der Bundesregierung mit Nowitschok kontaminierten Flasche Fingerabdrücke abgenommen und diese identifiziert worden sind und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, welche Personen konnten ggf. identifiziert werden und wenn nein, warum nicht?"

"Welche Gegenstände außer der Wasserflasche sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch als kontaminiert festgestellt worden?"

Das Vorgehen der Sicherheitsbehörden, so die Bundesregierung, geht die Bürger und deren gewählte Repräsentanten nichts an, auch wenn es nur darum geht, was untersucht wurde - und nicht wie.

Auf die Frage, welche Behörde festgestellt hat, dass die Wasserflasche und andere Gegenstände kontaminiert sind, antwortet die Bundesregierung (und zeigt damit auf die Bundeswehr):

"Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze, wenn das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Zum Staatswohl gehört der Schutz der Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit der Bundeswehr."

Warum das alles so "schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen" sind, wird nicht wirklich begründet

Behauptet wird, "dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt und dass das Fragerecht der Abgeordneten ausnahmsweise gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen muss".

Da sollten nicht nur AfD-Politiker, sondern alle Abgeordneten aufschreien. Aber weil die Anfrage von der AfD kommt und der antirussische Kurs trotz aller Ungereimtheiten im Fall Nawalny von vielen geteilt wird, wird auch die Decke drüberbleiben und die übrige Opposition schweigen.

So wird auch eine Antwort auf die Frage verweigert, wer die kontaminierte Flasche oder weitere Gegenstände übergeben hat. Das seien derart sensible Informationen, "dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann".

Aus der Antwort geht hervor, dass hier der Verfassungsschutz eine Rolle gespielt hat. Die soll wieder so mit dem Staatswohl verbunden sein, dass man das nicht einmal gegenüber der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestags sagen kann.

Aber dann kommt wieder eine überraschende Antwort:

"Sind die konstatierten Spuren des chemischen Kampfstoffs im Blut Alexej Nawalnys und diejenigen auf der Wasserflasche und den weiteren Gegenständen nach Kenntnis der Bundesregierung identisch?"

"Ja."

Das ist deswegen interessant, weil die Vermutung bestand, dass aus den Spuren auf der Flasche auf die Nowitschok-Verbindung zurückgeschlossen werden konnte, da im Körper Nawalnys durch Hydrolyse nur noch Metalobiten vorgelegen haben dürften, aus denen sich kein zweifelsfreier Rückschluss auf die Ausgangsverbindung ableiten lässt.

Die Bundesregierung bekräftigt, dass Nawalny mit einem "militärischen Kampfstoff" angegriffen wurde, ohne diesen explizit Nowitschok zu nennen. Nach dem Chemiewaffenübereinkommen sei dessen Herstellung und Einsatz grundsätzlich verboten. Man will die chemische Strukturformel aber nicht, wie dies bereits nach dem Skripal-Fall gemacht wurde, auf die Liste der OPCW setzen. Das berge "erhebliche Proliferationsrisiken".

Das Argument wurde schon einmal verwendet, um zu begründen, warum man keine Informationen über die Substanz auch an Russland gibt, obwohl man in der Bundesregierung insgeheim der Meinung ist, dass die Substanz von russischen Militärlabors hergestellt wurde und daher bekannt sein sollte.

Wenn Geheimhaltungsinteressen so hoch gehalten werden, dass Informationen das Staatswohl gefährden sollen und "selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann", muss es schon um sehr wichtige Dinge gehen, die nicht an die Öffentlichkeit sollen.

Das lässt vermuten, dass politische Interessen die Darstellung des Falls beeinflusst haben. Soll das nicht aufkommen?

Man könnte beispielsweise vermuten, dass die Bundesregierung den Fall Nawalny ausgebeutet und zugespitzt hat, um im Verein mit der EU und den USA hart gegen Russland vorzugehen, aber damit Nord Stream 2 durchsetzen zu können.

Der Artikel erschien ursprünglich im Blog Krass & Konkret der Buchkomplizen.