Ist der Smart-Meter-Spuk in Deutschland jetzt beendet?

Einbau eines zertifizierten Smart Meter Gateway im Zählerlabor der Netze BW, Karlsruhe. Bild: Franziska Fahrbach / CC-BY-SA-4.0

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stoppt umstrittene Einbauverpflichtung für Smart Meter

Mit dem Beschluss des OVG Münster wurde die Vollziehung einer Allgemeinverfügung des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit Sitz in Bonn ausgesetzt und damit entfällt die Pflicht zum Einbau von Smart Meter. Nicht wenige versprachen sich vom Einbau des vernetzten Strommessgeräts eine Beschleunigung der Energiewende, so auch das Bundeswirtschaftsministerium (vgl: Intelligente Messsysteme für die Energiewende).

Die meisten privaten Stromkunden sind von dem Urteil nicht betroffen, weil sie zu wenig Strom beziehen und keinen Strom ins Netz einspeisen, um dadurch zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet zu werden. Für die Netzbetreiber ist der durchschnittliche Haushaltskunde ohne E-Mobil-Ladepunkt auch nicht wirklich von Bedeutung. Da genügt eine entsprechende Messung am Ortsnetz-Trafo durchaus.

Datenschutz und deutsche Gründlichkeit

Während andere Länder beim Einbau von Smart Metern mit Fernauslesung nicht lange fackelten und schnurstracks mit der Implementierung der intelligenten, kommunikativen Messstellen begannen, wollte man in Deutschland besonderes Augenmerk auf die Sicherheit der übertragenen Daten legen (vgl. Von der Corona-App zum Smart Meter). Und da zog sich die entsprechende Prüfung durch das BSI länger hin als ursprünglich erwartet.

Mit der geplanten deutschen Gründlichkeit konnte man auch nicht auf Lösungen zurückgreifen, die in Ländern zum Einsatz kamen, die weniger Augenmerk auf die Datensicherheit legten. Einkaufen am Weltmarkt war somit nicht möglich und bei den in Deutschland in diesem Bereich aktiven Firmen handelt es sich um eher kleinere Einheiten, die für ihre Entwicklungen möglicherweise nicht alle Zeit der Welt hatten.

Wohl nicht zuletzt aus diesem Grund hat das BSI die Zertifizierung gestaffelt und hat die Allgemeinverfügung herausgegeben, nachdem die Produkte von drei Anbietern zumindest in einer zertifizierten Basisversion verfügbar waren.

In den Folgeschritten konnten die Anbieter eine Re-Zertifizierung erreichen, wenn sie entsprechende Updates auf einem sicheren Weg auf die installierten Smart Meter aufspielen konnten. Was in dem Münsteraner Beschluss jetzt bemängelt wurde, war die Tatsache, dass die heute verfügbaren Smart Meter Gateways hinsichtlich der Interoperabilität weniger können, als der Gesetzgeber formuliert hatte.

Was ändert sich durch den Beschluss des OVG Münster?

Betroffen sind im ersten Schritt jetzt nur die klagenden Unternehmen, für welche die Verpflichtung zum Smart Meter Roll Out aufgrund der Allgemeinverfügung des BSI jetzt fürs Erste entfällt. Und vom BSI dürfen künftig nur Smart Meter sowie Gateways zertifiziert werden, für die alle Features, die im Gesetz aufgeführt sind, erfüllt werden.

Unternehmen, die zertifizierte Smart Meter und Gateways einsetzen wollen, können wohl bis auf Weiteres nur zu den drei BSI-zertifizierten Einheiten greifen. BBH-Partner und Rechtsanwalt Dr. Jost Eder sagte dazu: "Davon profitiert der Markt insofern, als dann zukünftig ein einheitlicher Startschuss mit vollen Funktionalitäten gewährleistet wird. Die Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern und den Marktbeteiligten wird dadurch sicherlich höher werden."

Für die Mehrzahl der Verbraucher wird der Einbau eines Smart Meters damit noch weiter in die Ferne rücken.

Alternativen zum Smart Meter

Für den durchschnittlichen Haushaltskunden, der weder Zeit noch Muße hat, seinen Stromverbrauch in Viertelstundenabständen auf seinem Smartphone betrachten zu können, besteht der Nutzen eines Smart Meters in erster Linie darin, dass er sich nicht mehr um die Zählerablesung kümmern muss und für den Messstellenbetreiber darin, dass er keine telefonischen Übermittlungen der Zählerstände oder entsprechenden Postkarten auswerten muss.

Dafür gibt es inzwischen deutlich elegantere Lösungen, die verschiedene Messstellenbetreiber als App schon heute anbieten. Da wird der aktuelle Zählerstand nicht mehr abgeschrieben, sondern mit dem Smartphone abfotografiert und zusammen mit dem Bild und den per OCR-Modul ausgelesenen Daten online an den Messstellenbetreiber geschickt.

Ein viertelstündliche Datenübertragung zum Strombezug ist für normale Hausanschlüsse letztlich nur ein Datengrab und bietet auch keinen Nutzen für den Netzbetreiber. Die für den Netzbetreiber wichtigen Daten lassen sich schon heute am Ortsnetz-Trafo abgreifen. Das ist von mehr als ausreichender Aussagekraft und reduziert die zu verarbeitende Datenflut ganz entscheidend. Das sieht deutlich anders aus, wenn an dem Anschluss ein Ladepunkt für E-Mobile betrieben wird oder Einspeisungen von einer PV-Anlage erfolgen.

Da sind die entsprechenden aktuellen Daten für den Netzbetreiber schon heute hilfreich und werden künftig im Rahmen des automatisierten Netzbetrieb noch größere Bedeutung erlangen. Wenn die Stromnetze künftig sicher betrieben werden sollen, wird man an einem Ausbau der Datenkommunikation nicht vorbeikommen.

Die dafür benötigten Daten müssen in Echtzeit bereitgestellt werden und in der Form von digitalen Zwillingen verarbeitet werden, um nötige Schaltvorgänge rechtzeitig einleiten zu können. Da die physikalischen Schaltvorgänge mehr Zeit benötigen, kann man ihren Zeitbedarf in den parallel ablaufenden Simulationen problemlos berücksichtigen.

Der Aufwand für die Einführung des automatisierten Netzbetrieb dürfte in einer Größenordnung liegen, die es verbietet, zusätzlich die aktuellen Daten aus jedem Privathaushalt abzufragen, die man letztlich gar nicht verarbeiten kann. Die Zählermodernisierung bei den Privathaushalten wird sich wohl auf den Einbau von elektronischen Zählern anstelle der bislang gebräuchlichen Ferraris-Zähler reduzieren, für die zwar eine höhere Zählermiete anfällt, der Nutzen sich jedoch in engen Grenzen bewegt.

Im Gegensatz zu den Ferraris-Zählern, die beinahe unbegrenzt wieder aufgearbeitet und neu geeicht werden können, lassen sich elektronische Zähler weder aufarbeiten noch nacheichen. Um nicht alle elektronischen Zähler mit dem Ende ihrer auf 8 Jahre befristeten Laufzeit als Elektroschrott behandeln zu müssen, hat man in Deutschland ein Stichprobenverfahren etabliert, bei dem nur Stichproben nachgemessen werden und falls diese sich in der Toleranz bewegen, alle identischen Baumuster länger betrieben werden dürfen.

Für den Privatkunden mag der Smart Meter-Spuk jetzt fürs erste beendet sein, die digitalen Zähler, die keine Zusatznutzen versprechen und mehr kosten, wird er durch den Beschluss des OVG Münster nicht los.