Groko vereinbart neue Transparenzregeln

Finden Sie den Lobbyisten. Innenansicht aus dem Bundestag. Foto: Ank Kumar / CC BY-SA 4.0

Nach dubiosen Maskengeschäften und Lobbytätigkeiten sollen Abgeordnete mehr finanzielle Verstrickungen preisgeben müssen. Der Verein LobbyControl sieht seine Forderungen zumindest teilweise erfüllt

Nach den Skandalen um lukrative Geschäfte mit Schutzmasken zu Beginn der Corona-Pandemie und bezahlten Lobbyismus haben sich die Regierungsfraktionen im Bund auf neue Transparenzregeln für Abgeordnete geeinigt. Die selbst verordneten Regeln entsprechen zwar zum Teil seit Jahren bekannten Forderungen des Vereins LobbyControl, bleiben aber in manchen Punkten auch dahinter zurück.

Anders als bisher sollen Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen ab 1.000 Euro mit dem genauen Betrag veröffentlicht werden, wie Unions- und die SPD-Fraktion am Freitag mitteilten. Zudem sollen den Abgeordneten von Dritten bezahlte Lobbytätigkeiten gegenüber Bundesregierung oder Bundestag gesetzlich verboten werden.

Das von den Fraktionschefs der Großen Koalition ("Groko"), Rolf Mützenich (SPD) und Ralph Brinkhaus (CDU) erarbeitete Eckpunktepapier sieht zwölf Schritte vor. Demnach soll weiterhin eine Schwelle von 1.000 Euro im Monat für die Veröffentlichung von Nebeneinkünften gelten, die "betragsgenau (auf Euro und Cent)" veröffentlicht werden müssen. Im Forderungskatalog von LobbyControl ist eine solche Untergrenze nicht vorgesehen. Bisher wird allerdings nur publiziert, in welcher von insgesamt zehn Stufen sich die Einkünfte aus Nebentätigkeiten bewegen.

Einnahmen aus ganzjährigen Nebentätigkeiten sollen laut dem neuen Regularium ab 3.000 Euro pro Kalenderjahr mit genauem Betrag veröffentlicht werden. Bisher gilt hierfür eine Schwelle von 10.000 Euro.Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften werden den Plänen zufolge ab einem Anteil von fünf Prozent veröffentlicht. Bisher gilt dies erst ab 25 Prozent. Einkünfte aus solchen Unternehmensbeteiligungen werden ebenfalls veröffentlichungspflichtig.

Offenlegen müssen die Abgeordneten demnach auch den Besitz von Aktienoptionen und vergleichbaren Finanzinstrumenten - "unabhängig von der Frage, ob sie einen bezifferbaren Wert haben". Honorare für Vorträge "im Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit" werden untersagt.

Ein Punkt, über den in der Praxis noch debattiert werden dürfte, ist das gesetzliche Verbot der von Dritten bezahlten Lobbytätigkeit gegenüber Bundesregierung oder Bundestag. "Fragen der konkreten Abgrenzung und Definition müssen noch im Gesetzgebungsprozess geklärt werden", heißt es dazu in dem Papier.

Bisher keine Veröffentlichungspflicht für Lobbytermine

Nicht vorgesehen ist bisher eine Veröffentlichungspflicht für Lobbytermine im Gesetzgebungsprozess, wie sie von LobbyControl gefordert wird, um den "Lobby-Fußabdruck" zu dokumentieren. "Das fehlt", sagte LobbyControl-Campaigner Timo Lange am Freitag gegenüber Telepolis. Ansonsten sehe er viele der lange gestellten Forderungen verwirklicht.

Gesetzlich verboten werden soll aber laut dem Eckpunktepapier auch der "Missbrauch der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zu geschäftlichen Zwecken". Dies sei "schon heute gemäß der Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt aber zu keiner Sanktion. Wir werden das ändern", heißt es in dem Papier. Verboten werde auch die Entgegennahme von Geldspenden durch Abgeordnete.

Vorgesehen ist für bestimmte Regelverstöße eine Abschöpfung der erzielten Einnahmen, auch Ordnungsgelder werden angedroht. Außerdem soll der Strafrechtsparagraf zu Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit reformiert werden. "Die Koalition wird zeitnah Regelungen für mehr Transparenz im Parteiengesetz vorschlagen", heißt es.

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