Wenn Pflegekräfte mit den Füßen abstimmen

Symbolbild: Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay / Public Domain

Fachverbände warnen vor einem Massenexodus aus der Berufsgruppe, die zu Beginn der Pandemie Applaus bekam. Bis 2030 könnten in Deutschland und der EU Millionen Fachkräfte fehlen

Von den einen gefeiert - von den anderen kritisch betrachtet: Das Echo auf die siebenstündige Pflegedokumentation der Entertainer Joko und Klaas könnte nicht unterschiedlicher sein. Aufgenommen mit einer Bodycam und in Echtzeit wurde in der Nacht zu Gründonnerstag auf Pro Sieben eine Schicht einer Krankenpflegerin im Knochenmark- und Transplantationszentrum der Uniklinik Münster gezeigt. Gelobt wurde die Sendung unter dem Motto #Nichtselbstverständlich auch von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz.

"Es ist gut, dass die Pflege jetzt in der Primetime läuft", sagte Spahn. Pflegerinnen und Pfleger verdienten Respekt, ein Dankeschön, aber vor allem bessere Arbeitsbedingungen. Scholz pflichtete dem bei: Es reiche nicht, Beifall zu klatschen. "Respekt heißt: gute Löhne und Arbeitsbedingungen", schrieb er auf Twitter.

Längst ein Ritual

Auf dem Kurznachrichtendienst gab es aber auch kritische Töne. Die beiden Entertainer hätten auch nichts als Applaus zu bieten, schrieb einer. Ein anderer meinte, sie würden jetzt gefeiert; die Leute gäben sich jetzt geschockt und beteuerten, wie schlimm die Situation in der Pflege sei; aber in ein paar Wochen wäre alles wieder vergessen. Anlässlich der Sendung kündigte Spahn am vor dem Osterwochenende weitere Gespräche mit Pflegeverbänden an, um die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern. Für den Minister scheint das aber längst zu einem Ritual geworden zu sein. In seiner Amtszeit hatte Spahn immer wieder versprochen - und Versprechen später nicht gehalten. Der Krankenpfleger Alexander Jorde erinnerte daran: Vor zwei Jahren habe der Minister schon versprochen, mehr Pflegepersonal auf die Stationen der Krankenhäuser zu bringen.

Der International Council of Nurses (ICN) warnte jüngst vor einem Massenexodus aus dem Beruf. Viele Pflegekräfte seien in der Corona-Pandemie bis zur körperlichen und geistigen Erschöpfung getrieben worden, wird ICN-Chef Howard Catton in der Mitgliederzeitung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di (2/2021) zitiert. Es sei zu einer "Massentraumatisierung" gekommen. Menschen in Pflegeberufen waren im zurückliegenden Jahr auch besonderen Gesundheitsrisiken ausgesetzt, wie eine Auswertung der Techniker Krankenkasse verdeutlichte.

In der Pandemie seien sie besonders häufig wegen einer Corona-Infektion krankgeschrieben worden. Auf 100.000 Beschäftigte wurden in der "Haus- und Familienpflege" 1.242 Menschen deswegen krankgeschrieben. Das sind vor allem die Beschäftigten von ambulanten Pflegediensten. Unter den Altenpflegern waren es 1.205 und unter den Krankenpflegern 1.101 Personen. Das ist mehr als doppelt so viel wie der bundesweite Durchschnitt von "nur" knapp 500. Um eine Massenabwanderung von Arbeitskräften zu verhindern, fordert der ICN "mutige Maßnahmen" von den Regierungen.

Darunter versteht der Verband höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen, flexible Arbeitszeitregelungen besonders für ältere Pflegekräfte sowie psychologische Unterstützung, um die Traumata des zurückliegenden Jahres besser bewältigen zu können.

Es sei "unsäglich", wie mit seit Jahren erhobenen Forderungen noch in der jetzigen Situation umgegangen werde, sagte Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK). Man habe "eine verbindliche und ehrgeizige Zusage zum Personalausbau in der Langzeitpflege gefordert und auch die Pflegereform liegt auf irgendeinem Regierungsschreibtisch", so Bienstein weiter.

Einflussreiche Bremser: Mittelstands- und Wirtschaftsunion

In der Altenpflege stockt die Reform genauso wie in der Krankenpflege. Zwar war Anfang März ein Entwurf für die Pflegereform bekannt geworden - es ist aber nicht damit zu rechnen, dass bald Bewegung in die Sache kommt. Das liegt unter anderem an der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (Mit), die innerhalb der CDU/CSU großen Einfluss hat. Ende März hatte sich der Mit-Vorstand, dem auch Minister Spahn seit 2013 angehört, gegen die Reformpläne positioniert.

Wer im Pflegeheim lebt, muss im Durchschnitt 2.068 Euro im Monat aus der eigenen Tasche zuzahlen. Davon entfallen 831 Euro für die reinen Pflegekosten, der Rest auf Unterkunft und Verpflegung (779 Euro) sowie Erhalt und Modernisierung der Heime (458 Euro). Für die Säule der Pflegekosten soll laut Entwurf eine Obergrenze eingeführt werden, gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer. Nach mehr als zwölf Monaten im Pflegeheim soll der Eigenanteil um 25 Prozent sinken, nach mehr als 24 Monaten um die Hälfte. Ab dem vierten Jahr sollen es 75 Prozent sein.

Die Mittelstandsunion lehnt diesen Vorschlag kategorisch ab. Die Pflegeversicherung solle "als Teilkasko-Versicherung erhalten" bleiben. Werde der Eigenanteil an den Pflegekosten gedeckelt, dann werde dieses Grundprinzip verletzt. Es sind die voraussichtlichen Kosten, an denen sich die Mit reibt. Das Gesundheitsministerium geht von jährlichen Mehrkosten in Höhe von 6,3 Milliarden Euro aus. Allein 2,5 Milliarden sind dafür veranschlagt, die Bewohner der Pflegeheime bei den Eigenanteilen zu entlasten.

Nicht weit genug geht der Vorschlag dagegen Teilen der Opposition im Bundestag. "Mit dem Deckeln der Kosten ab dem zweiten Jahr im Pflegeheim wird die Öffentlichkeit aber nur veralbert", hatte Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, am 15. März erklärt. Ein Großteil der Menschen im Heim versterbe bereits im ersten Jahr, sagte sie. Deshalb bräuchten sie sofort eine spürbare Entlastung und nicht erst, "wenn sie wegen der Kosten schon längst verarmt sind". Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, hatte schon im Oktober 2020 erklärt, dass kaum Pflegebedürftige in den Genuss des Kostendeckels kommen dürften. Es gebe kaum Pflegebedürftige, die drei Jahre im Heim leben: Ein Drittel der Heimbewohner sterbe nach drei Monaten, "und 60 Prozent sind nach zwölf Monaten tot", so Brysch. Als er das sagte, lag noch der Vorschlag auf dem Tisch, den Eigenanteil für 36 Monate auf 700 Euro zu deckeln und dann ganz entfallen zu lassen.

Vielen Pflegekräften droht Altersarmut

"Gute Löhne und Arbeitsbedingungen", wie Scholz fordert, sind mit der Mit nicht zu haben. Die Vereinigung lehnt zwar Tarifverträge nicht grundsätzlich ab - solange sie nicht flächendeckend gelten, wie es sich die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di vorstellt. "Gute Arbeitsbedingungen erfordern […] nicht zwangsläufig eine Tarifbindung", heißt es im Mit-Beschluss. Verwiesen wird dabei auf das Lohnplus, das es seit 2015 gab: mehr als 17 Prozent. Für viele Pflegekräfte reicht das Einkommen dennoch nicht, um im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Das zeigen die Antworten des Bundesministerium für Arbeit (BMAS) auf zwei parlamentarische Anfragen.

Dietmar Bartsch, Ko-Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag, wollte zum Beispiel wissen, wie hoch das monatliche Einkommen liegen muss, damit die Rente nach 45 Arbeitsjahren in Vollzeit oberhalb der Grundsicherung (832 Euro im Monat) liegt. Das BMAS rechnete im Februar dieses Jahres vor, dass man dafür ein durchschnittlicher Jahresverdienst von 24.102 Euro brutto notwendig ist. Dieser Wert markiert den bundesweiten Durchschnitt, und er kann je nach Bundesland variieren: In Sachsen-Anhalt liegt er beispielsweise bei 21.789 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern bei 22.501 Euro. Gut ein Fünftel aller Altenpfleger bleibt darunter; in Zahlen ausgedrückt sind das laut BMAS 41.144 Beschäftigte.

Diese Rechnung gibt eine Orientierung; aber sie klammert aus, dass die Mehrheit der Beschäftigten in der Altenpflege in Teilzeit arbeitet. Ihr Anteil lag 2019 immerhin bei 56 Prozent in der gesamten Branche. Unter den Pflegehelfer ist die Quote mit 67 Prozent deutlich höher. Pia Zimmermann nahm sich ihrer an.

Sie fragte, wie viele Jahre jemand arbeiten müsse - bei einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden -, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Das BMAS rechnete ihr ebenfalls im Februar vor: Wird das Mindestentgelt für Pflegebetriebe in Höhe von 11,60 Euro pro Stunde zugrunde gelegt, dann müsste eine Pflegekraft ohne einjährige Ausbildung 53 Jahre arbeiten, Pflegefachkräfte "nur" 42 Jahre. Ein etwas besseres Bild ergibt sich, wenn der Rechnung die Mindestentgelte zugrunde legt, wie sie im Tarifvertrag zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) ausgehandelt wurden. Für Pflegekräfte ohne einjährige Ausbildung wären dann noch 51 Arbeitsjahre zu leisten, für Fachkräfte noch 39 Jahre.

Für viele gilt also auch weiterhin: Armut im Alter bleibt trotz jahrelanger harter Arbeit ein Thema. Und die Mit ist nicht willens, dies Problem anzugehen, sondern verweist auf den vorgeblichen Schutz durch den Pflegemindestlohn. BVAP und ver.di sind mit ihrem Vorhaben gescheitert, den zwischen ihnen ausgehandelten Tarifvertrag, für allgemeinverbindlich erklären zu lassen.

Faktisches Vetorecht für kirchliche Verbände

Nach dem "Arbeitnehmerentsendegesetz" können sie beim Bundesarbeitsminister einen entsprechenden Antrag stellen; aber das Gesetz räumt den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie faktisch ein Vetorecht ein. Ein Tarifvertrag kann demnach nur allgemeinverbindlich werden, wenn die zuständigen Gremien von zwei Religionsgemeinschaften zustimmen. Die "Arbeitsrechtliche Kommission" der Caritas legte ihr Veto ein, und brachte den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zum Fall. Die Caritas selbst wies die Verantwortung von sich: Die Kommission sei unabhängig von allen anderen Gremien des Verbandes, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage.

Die Mitarbeitervertretung der Caritas warf der "Dienstgeberseite" daraufhin mangelnde Solidarität vor: Das Ende von Dumpinglöhnen bei Tausenden privaten Anbietern sei damit verhindert worden. Anders als behauptet, sei es nur um Mindestniveaus in der Vergütung und beim Urlaubsanspruch gegangen; um ein "bescheidenes Mindestniveau, das übertroffen werden sollte, will man die Arbeit in der Altenpflege angemessen honorieren".

Gesundheitsminister Spahn soll für die Ablehnung eine entscheidende Rolle gespielt haben. Der Tagesspiegel behauptete Ende Februar, in persönlichen Gesprächen habe Spahn Mitgliedern der "Arbeitsrechtliche Kommission" ermuntert, mit Nein zu stimmen.

Überprüft werden kann das nicht; aber in einem "Offenen Brief an die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie" schreibt Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, Spahn habe kurz vor der Abstimmung den Mitgliedern der Kommissionen noch einmal versichert, Versorgungsverträge künftig von der Zahlung von Tariflöhnen abhängig zu machen. Aber die Tarifbindung, die Spahn vorschwebe, sei nur noch eine Farce. Selbst für die Arbeitsbedingungen bei kirchlichen Trägern solle es keine Sicherheit mehr geben.

Damit wiederholte Bühler die Kritik, die sie schon Mitte März vorgetragen hatte. "Oberflächlich wird der Eindruck erweckt, als würde der Versorgungsvertrag an faire Löhne gebunden", sagte sie. Es werde nicht verhindert, "dass Pseudo-Gewerkschaften mit Pflegeanbietern billige Gefälligkeitstarifverträge abschließen", wie es auch schon in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.

Zudem sei der Reformentwurf voller Schlupflöcher. Zum Beispiel wenn kein Tarifvertrag herangezogen werden könne, solle auf ortsübliche Entlohnung zurückgegriffen werden. "Damit dreht man sich im Kreis, weil vielerorts die Löhne aktuell ja nur auf dem unzulänglichen Niveau des Pflegemindestlohns liegen", so Bühler weiter.

Mit dem Offenen Brief ruft die Gewerkschaft die Arbeitsrechtlichen Kommissionen von Caritas und Diakonie auf, ihre Positionen noch einmal zu überdenken und den allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu unterstützen. Sowohl "Dienstgeberseite" als auch "Dienstnehmerseite" bei der Caritas erklärten auf Anfrage, bis Mitte April über den Brief beraten zu wollen. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion anerkennt den Personalmangel in der Pflege. Die Personallücke, die sie sieht, ist allerdings zu klein: In dem Beschluss geht die Mit von 150.000 Stellen aus, die bis 2035 benötigt werden.

Dabei bleibt unberücksichtigt, dass es schon jetzt nicht genug Menschen gibt, die in der Pflege arbeiten wollen. Auf 100 offene Stellen kämen lediglich 22 Bewerber, heißt es in einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus dem Jahr 2018. Das IW schätzte, die Personallücke wachse - mit den zusätzlichen 150.000 bis zum Jahr 2035 - auf rund 500.000 unbesetzte Stellen an. Doch statt höhere Löhne zahlen und Arbeitsbedingungen verbessern zu wollen, setzt die Mittelstands- und Wirtschaftsunion auf das Anwerben von Pflegepersonal im Ausland. Dazu sollen Berufsabschlüsse anerkannt und Visa-Anträge künftig schneller bearbeitet werden.

Nicht nur ein deutsches Problem

Doch der Personalmangel in der Pflege ist kein deutsches Problem, sondern ein internationales. Schon vor der Pandemie hätten sechs Millionen Pflegekräfte gefehlt, erklärte der International Council of Nurses (ICN) kürzlich. Und bis 2030 werden voraussichtlich vier Millionen erfahrende Pflegekräfte in Rente gehen. Gleichzeitig werden immer mehr von ihnen benötigt. Die EU-Kommission schätzte in einer Studie den Bedarf: Bis 2030 werden allein in den Ländern der Europäischen Union elf Millionen zusätzliche Pflegepersonen gebraucht. Woher nun die Pflegekräfte nehmen? Weder Gesundheitsministerium noch Christdemokraten scheinen eine nachhaltige Lösung zu haben.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.