Wie der Brexit den Handel behindert

Mit dem Austritt der Briten aus der EU wurden das Vereinigte Königreich zum größten Teil zu einem Drittland. Der Handel unterliegt nun der Zollkontrolle und Online-Bestellungen werden schwieriger

Obwohl der Brexit jetzt in letzter Minute doch nicht ungeregelt und chaotisch erfolgte, sind viele Details noch immer nicht abschließend geklärt und selbst da, wo die Situation geregelt erscheint, müssen die Marktteilnehmer kontinuierlich darauf achten, ob sich die bestehenden Vorschriften inhaltlich verändern.

Kann man sich innerhalb der EU darauf verlassen, dass einschlägige Verordnungen im gesamten Gebiet der EU gelten, muss jetzt kontinuierlich verfolgt werden, was sich in den inzwischen getrennten Wirtschaftsräumen jeweils ändert.

Die Britischen Inseln zählten in der Vergangenheit zu einem der von chinesischen Anbietern bevorzugten Handelswege in die EU, weil es durchaus möglich war, sämtliche Einfuhrabgaben zu vermeiden und die Waren ohne Zollkontrollen auf das europäische Festland zu liefern. Dieser Weg wurde mit dem Brexit blockiert.

Denn nun gibt es zwischen UK und dem europäischen Festland wieder Zollkontrollen. Die Tatsache, dass noch immer nicht alle Details der zolltechnischen Abwicklung geklärt sind, führt dazu, dass Logistikunternehmen Produkte, die für einen längeren Aufenthalt bei der Zollabwicklung sorgen könnten, gar nicht mehr zur Beförderung annehmen.

Die Rahmenbedingungen für den Handel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union haben sich mit dem Brexit in mehreren Punkten geändert. Dies betrifft sowohl den Import britischer Waren in die EU als auch den Export aus der EU nach Großbritannien. Dass die sogenannten "benannten oder notifizierten Stellen zwischen UK und der EU" nicht mehr anerkannt werden, führt dazu, dass entsprechende Konformitätserklärungen im jeweils anderen Wirtschaftsraum nicht mehr gültig sind, sondern jeweils neu angefertigt werden.

Es ist jedoch möglich, dass eine "notifizierte Stelle" im jeweils anderen Wirtschaftsraum die bestehenden Datensätze übernimmt und auf diesen basierend eine neue Konformitätserklärung in Englisch erstellt. Im Einzelfall kann jedoch eine erneute kostenpflichtige Prüfung erforderlich werden. Derzeit unterscheiden sich die landesspezifischen Vorschriften inhaltlich auch nur im "Briefkopf". Bei der Umwandlung der EU-Vorgaben in das neue unabhängige britische System wurden im ersten Durchgang nur diese ausgetauscht". Ob dies dauerhaft so bleiben wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Ein Vorteil in dieser Situation ist mit Sicherheit die Tatsache, dass die Cen/Cenelec-Normen erhalten bleiben. Auch im Bereich der Recycling-Vorgaben, wo grundsätzlich nationales Recht gilt, hat sich nichts geändert, außer, dass die WEEE-Richtline jetzt in England, Wales und Schottland nicht mehr gilt.

Die CE-Kennzeichnung verliert in UK die Gültigkeit

Dass mit dem Brexit die europäische CE-Kennzeichnung ihre Gültigkeit weitgehend verloren hat und für England, Wales und Schottland durch die UKCA-Kennzeichnung ersetzt wurde, macht den Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen wieder ein wenig komplizierter. Im Falle Nordirlands ergibt sich eine noch schwierigere Situation, weil dort die CE-Kennzeichnung weiterhin gilt, jedoch mit der zusätzlichen UKNI-Kennzeichnung versehen werden muss, wenn nordirische Produkte noch England, Wales oder Schottland geliefert werden sollen.

Die Übergangszeiträume für die verpflichtende Umstellung der Kennzeichnung für den britischen Markt sind nicht einheitlich. Bei elektrischen und elektronischen Produkten sollen bis zum Jahresende noch beide Kennzeichnungen möglich sein. Bei Medizinprodukten gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2023. Dann benötigen diese eine MHRA-Registrierung und eine UKCA-Kennzeichnung, wobei Nordirland wieder die Ausnahme bleibt. Auch bei Spielzeug, das bislang eine CE-Kennzeichnung trägt, wird diese für UK von der UKCA-Kennzeichnung abgelöst werden.

Da die einschlägigen Vorschriften erfordern, dass die jeweilige Kennzeichnung auf dem Typenschild dominiert, werden Hersteller und Importeure wohl kaum umhinkönnen, jeweils spezifische Typenschilder anzubringen. Ob man sich damit behelfen kann, einfach eine weitere Kennzeichnung auf dem Typenschild anzubringen, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. So manche Lieferung dürfte daher künftig mangels korrekter Beschriftung im Zoll hängen bleiben.

Auswirkungen für den Online-Handel

Für elektrische und elektronische Produkte war eine Lieferung über die Landesgrenzen nach Deutschland in Folge der WEEE-Richtline schon verboten, wenn die betreffende Marke in Deutschland nicht zuvor kostenpflichtig bei der "Stiftung ear" registriert wurde. Für die Registrierung ist ein deutscher Importeur oder ein entsprechender Bevollmächtigter erforderlich.

Faktisch war dies kaum zu überprüfen, solange UK Teil der EU war, da es im Binnenmarkt keine Zollgrenzen gibt. Mit dem Brexit hat sich diese Situation grundsätzlich geändert. Wenn die entsprechende Marktaufsicht, in diesem Fall beispielsweise die Bundesnetzagentur oder das Umweltbundesamt, Kenntnis von einem Verstoß gegen die einschlägigen Vorschriften erhält, kann sie die Zollverwaltung informieren, welche die Einfuhr von Produkten, welche gegen bestehende Vorschriften verstoßen unterbindet.

Während die Situation nach dem Brexit für reguläre Importeure lediglich mit Arbeit und Kosten verbunden ist, besteht für eine private Online-Bestellung im UK jetzt die Herausforderung darin, dass der Lieferant aus UK sich auf die neue Situation einstellt, bzw. der Zoll die entsprechende Sendung unbeanstandet durchwinkt.

Disclaimer: Der Autor nahm am Webinar zum Thema "CE-Kennzeichnung für das Vereinigte Königreich" des Cluster Mechatronik & Automation teil.