Gesundheitsministerium drängt Länder auf Privilegien für Geimpfte

Appell beruft sich auf Einschätzung des RKI. Doch die Datenbasis ist dünn, gegenteilige Erkenntnisse werden ignoriert. Was treibt Ministerium und Institut an?

Nachdem der Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, in einer Kurzinformation an das Bundesgesundheitsministerium von einer grundsätzlich geringeren Virusübertragung durch Personen ausgegangen ist, die vollständig gegen das neuartige Corona-Virus Sars-CoV-2 geimpft wurden, drängt das Ministerium nun auf Privilegien für diese Personengruppe.

Das geht aus einer Empfehlung des Hauses an die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hervor, die Telepolis vorliegt. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch über das Schreiben berichtet.

Das Gesundheitsministerium verweist in dem Papier auf die Einschätzung Wielers. Der RKI-Präsident hatte am 31. März auf Bitte des Ministeriums einige Studien zitiert. Auf dieser Basis gelangte er zu der Einschätzung, das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft worden sind, sei "spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen".

Nach Telepolis-Recherchen hatte sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) alleine auf diese zweiseitige Kurzeinschätzung bezogen, als er sich am vergangenen Wochenende für weitgehende Freiheiten für Geimpfte aussprach.

Laut dem Schreiben an die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder nun plant der Bund in Konsequenz die Änderung mehrerer Verordnungen anzupassen. Nach der geplanten Novelle der Corona-Virus-Einreiseverordnung könnte bei Flugreisen dann alternativ auch der Nachweis erbracht werden, dass vor mindestens 14 Tagen die Gabe der zweiten Impfdosis mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff erfolgt ist.

Bei Einreise aus Gebieten, in denen eine Variante des Sars-CoV-2 verbreitet ist, bleibt ein aktueller negativer Test zwingend, "da bestimmte Virusvarianten auch zu einer geringeren Wirkung des Impfschutzes führen könnten".

Empfehlung mit Relativierungen

Zugleich empfiehlt das Bundesgesundheitsministerium den Landesregierungen, den Nachweis einer vollständigen Immunisierung mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde (Ema) zugelassenen Impfstoff als Alternative zum Antigen-Schnelltest zu akzeptieren.

Allerdings schränkt das Ministerium Privilegien für eine geimpfte Bevölkerungsminderheit mehrfach ein. So ist zwar geplant, die Quarantänepflicht für vollständig geimpfte Personen auszusetzen, sofern sie keine Krankheitssymptome haben. Davon ausgenommen seien jedoch geimpfte Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen, vor allem in Krankenhäusern.

Weiterhin quarantänepflichtig seien bei Infektionskontakt auch Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen, "um Restrisiken einer Weitergabe von Infektionen in diesen sensiblen Bereichen zu minimieren".

Das Gesundheitsministerium hält damit grundsätzlich an Privilegien für Geimpfte fest, obwohl der entsprechende Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn kaum auf belastbare Daten beruht. In seiner Kurzeinschätzung hatte RKI-Chef Wieler zwar auf eine ausführliche Studie verwiesen, die jedoch ein anderes Thema behandelte, nämlich die Verlässlichkeit von Schnelltests für den Nachweis von Sars-CoV-2-In

An anderer Stelle des Schreibens verweist der RKI-Präsident in zwei identischen Links auf eine zwölfseitige Studie aus Israel, die eine verminderte Viruslast bei Geimpften feststellt. Die Autoren hatten sich bei ihrer Untersuchung allerdings auf das Vakzin BTN162b2 von Biontech und Pfizer beschränkt, zudem handelt es sich um ein noch nicht gegengeprüftes sogenanntes Preprint.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.