Bye-bye, Berliner Mietendeckel!

Demonstration gegen "Mietenwahnsinn" am 6. April 2019 in Berlin. Bild: Leonhard Lenz, CC0 1.0

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Land Berlin die Kompetenz abgesprochen, per Gesetz die Miethöhen zu regulieren. Nun ist guter Rat teuer

Die Party ist vorbei, der Kater dürfte gewaltig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat das im Februar 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt. Und zwar nicht nur in Teilen, mit Optionen auf eine "Nachbesserung", sondern grundlegend und ohne Hintertür.

Für die betroffenen Mieter ist das ein Schock. Denn der im Januar 2020 vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete Mietendeckel versprach wenigstens für fünf Jahre Schutz vor weiteren Mieterhöhungen und eröffnete in seiner seit November 2020 geltenden 2. Stufe auch die Möglichkeit, überhöhte Mieten abzusenken.

Für insgesamt 1,5 Millionen Mietwohnungen wurden nach Baualtersklassen und Ausstattungsmerkmalen gestaffelte Höchstmieten festgelegt, die auch für Neuvermietungen verbindlich waren. Ausgenommen waren lediglich Neubauten (ab 2014)

Steiniger Weg von der Idee bis zum Gesetz

Für die rot-rot-grüne Regierung war der Mietendeckel das wichtigste Referenzprojekt. Es begann im November 2018, als der auf Miet- und Wohnungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Weber in einer juristischen Fachzeitschrift einen Artikel veröffentlicht, in dem unter Bezugnahme auf die Föderalismusreform von 2006 die Möglichkeiten einer Mietpreisregulierung auf Landesebene dargelegt wurden. Linke und Grüne zeigten sich zunächst skeptisch.

Dafür erkannten einige SPD-Politiker die Chance, sich als Anwalt der Interessen der Mieter zu profilieren. Im Januar 2019 veröffentlichte die damalige Berliner Bundestagsabgeordnete und heutige Wehrbeauftragte des Bundes, Eva Högl, einen Gastartikel im Tagesspiegel, in dem die Grundzüge eines möglichen Gesetzes für ein mehrjähriges Mietenmoratorium skizziert wurden.

Doch die auch in der SPD traditionell gut vernetzte Immobilienlobby machte postwendend mobil, und versuchte den Vorstoß zu kippen. Da sprang dann die Linke in die Bresche, und setzte sich an die Spitze der Bewegung. Schließlich stiegen auch SPD und Grüne mit ins Boot, denen wohl dämmerte, dass die Ablehnung einer durchgreifenden Mietenregulierung auch den eigenen Klientelen kaum zu vermitteln wäre. Für die SPD galt es auch, in ihren Augen schlimmeren Schaden zu verhindern, denn just in dieser Zeit sorgte auch die in der Bevölkerung recht populäre Initiative "Deutsche Wohnen&Co enteignen", die ein entsprechendes Volksbegehren anstrebt und derzeit Unterschriften dafür sammelt, für Furore. Der in Teilen der SPD skeptisch beäugte Mietendeckel war der Preis, den die Partei zahlen musste, um sich die ungeliebte Initiative vom Leib zu halten.

Dass die Oppositionsparteien CDU und FDP sowie die Immobilienwirtschaft Sturm gegen dieses Gesetz liefen und nach dessen Verabschiedung Verfassungsklagen in Karlsruhe einreichten, kann nicht verwundern. Es entbrannte eine "Gutachterschlacht", vor allem um die Frage, ob das Land Berlin überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für Mietregulierungen hat. Eine Frage, die das Verfassungsgericht jetzt kategorisch verneint hat.

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