Marine kauft unbemannte Helikopter

Saab Skeldar V-200.Bild: A55mberget, CC BY-SA 4.0

Verteidigungsministerium rüstet fünf Korvetten mit Hubschrauberdrohnen aus. Beschaffungsprozess könnte nach langen Jahren zu einem Ende kommen

Der Bundestag hat unlängst mit dem Beschluss zur "Eurodrohne" ein weitreichendes Drohnenprojekt auf den Weg gebracht. Unter Federführung des Airbus-Konzerns sollen Rüstungskonzerne aus Deutschland, Frankreich und Italien für fast vier Milliarden Euro eine rund elf Tonnen schwere Drohne entwickeln und in Serie produzieren. Sie kann zur Aufklärung, zum Abhören und für Angriffe genutzt werden.

Ebenfalls im Haushalts- und Verteidigungsausschuss, aber mit weniger Aufsehen, stand die Beschaffung einer Marinedrohne auf der Tagesordnung. Im Projekt AImEG ("Aufklärung und Identifizierung im maritimen Einsatzgebiet") plant das Verteidigungsministerium seit den Nullerjahren die Ausrüstung ihrer damals neuen "Korvetten der "Braunschweig-Klasse" mit Hubschrauberdrohnen.

Sie sollen in einer Entfernung von bis zu 40 Seemeilen (etwa 74 Kilometer) "Überwasserkontakte" aufklären und etwa beim Boarding fremder Schiffe eingesetzt werden. Hierzu sind die Luftfahrzeuge mit digitalen Kameras und Infrarotsensorik ausgerüstet.

Abfluggewicht von rund 200 Kilogramm

Wie die Eurodrohne hat der Bundestag auch die das Drehflügler-Projekt durchgewinkt. Für 78 Millionen Euro werden zunächst zwei von derzeit fünf "K130"-Korvetten mit einem unbemannten Komplettsystem ausgestattet. Es besteht aus zwei Drohnen des Typs "Skeldar V-200" mit einem Abfluggewicht von rund 200 Kilogramm. Zum Lieferumfang gehört eine Kontrollstation, die auf den Schiffen montiert wird, sowie eine verschlüsselte Übertragung der übertragenen Aufklärungsdaten.

Die Drohnen stammen von der schwedischen Firma UMS, die zur Rüstungssparte von Saab gehört. Für die deutsche Marine fliegt das unbemannte Luftfahrzeug unter dem Namen "Seefalke" ("Sea Falcon"). Hauptauftragnehmerin ist die Firma ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, die zahlreiche Rüstungsprojekte der Bundeswehr betreut.

Für das Einrüsten der Seefalken in die Hangars der K130 ist die Bremer Lürssen-Werft als Hersteller der Schiffe zuständig. Hierfür fallen zwei Drittel der für das Projekt veranschlagten Kosten an. Die Integration der militärischen Soft- und Hardware besorgt die bayerische Firma Cuonics. Wie üblich wird die Pilotphase des Projekts durch die den Bundeswehrdienstleister IABG begleitet, hierfür entstehen weitere Kosten.

Jahrelang verspätete Beschaffung

In einer zweiten Phase ab 2023 werden die verblieben drei Korvetten ebenfalls für die Stationierung der Hubschrauberdrohnen vorbereitet. Dann beschafft das Verteidigungsministerium zwei weitere Drohnensysteme, die nach Bedarf auf die Schiffe verteilt werden können. Für Trainings kauft die Marine außerdem einen Simulator, der beim Marinefliegerkommando in Nordholz bei Cuxhaven installiert wird.

Der Seefalke kann bei leicht bewegter See und Windgeschwindigkeiten bis zu 20 Knoten automatisiert starten und landen. Das Verfahren wurde im vergangenen Herbst auf der K130-Fregatte erprobt. Zu den Anforderungen der Marine gehört außerdem der garantierte Verbleib der Drohnen im vorgesehenen Einsatzgebiet. Wird dieser per GPS definierte Bereich verlassen, erfolgt ein automatischer Abbruch der Mission.

Mit dem Bundestagsbeschluss endet eine jahrelange Odyssee für die unbemannte Ausrüstung der K130. Nach ersten Tests 2008 wollte die Marine die Schiffe mit dem Modell "Camcopter S-100" des österreichischen Herstellers Schiebel ausstatten. Die senkrecht startende Drohne verfügt über ähnliche Eigenschaften wie die nun ausgewählte Skeldar V-200. 2014 hatte sich das Verteidigungsministerium aber plötzlich aus der Beschaffung zurückgezogen. Als einer der Gründe galt die Anforderung, dass die Marinedrohnen mit dem in der Seefahrt üblichen Schweröl F44 betrieben werden sollen.

Konkurrent verzichtet auf Gebot

Nach zehn Jahren Verzögerung hatte die Marine 2018 erneut auf die Einführung der Systeme gedrängt. Das Verteidigungsministerium startete deshalb das Projekt VorMUAS ("Vordringliches Marine-Unmanned Aerial System"), in dem zunächst probeweise zwei Skeldar V-200 angeschafft wurden. Noch im Dezember hatte das Ministerium bekräftigt, dass dies "keine Vorfestlegung" auf das Modell darstelle, von dem am Ende sechs Exemplare endgültig gekauft werden sollten.

Womöglich hat das Verteidigungsministerium aber die Skeldar V-200 bevorzugt, weil die Drohne auch beim Heer untersucht wird. Dort nutzt die Firma ESG Elektroniksystem- und Logistik das Gerät für Flugversuche zur Steuerung aus einem Hubschrauber.

Am Ende hat die Firma ESG mit der Skeldar V-200 das einzige Angebot für den Zuschlag im Projekt AImEG abgegeben. Der 2014 ausgebootete Konkurrent Schiebel hat sich nicht erneut mit seinem Camcopter beworben, schreibt die Firma auf Anfrage. Schiebel hat keinen deutschen Partner für die hiesige Vermarktung, dies ist eine Voraussetzung zur Auftragsvergabe durch das Verteidigungsministerium. UMS, der Hersteller der Skeldar V-200, kooperiert hierzu mit dem deutschen Rüstungskonzern Diehl Defence.

EU-Experimente zu Ausweichverfahren

Die sechs Skeldar V-200 sollen nach Kategorie 1 der "Lufttüchtigkeitsforderung" der Bundeswehr betrieben werden. Diese niedrigste von drei Kategorien erlaubt den Flug lediglich über militärischem Übungsgelände oder in Gebieten mit Flugbeschränkungen. Eine Zulassung ist dabei nicht erforderlich, die Drohnen unterliegen jedoch einer Prüfpflicht.

Perspektivisch sollen militärische Drohnen nach Kategorie 3 auch im zivilen Luftraum verkehren können. Die Europäische Verteidigungsagentur finanziert dazu Experimente mit einer Skeldar V-200. Dabei geht es um die Entwicklung von Ausweichverfahren, wie sie in der bemannten Luftfahrt im Falle drohender Zusammenstöße vorgeschrieben sind. Hierfür arbeiten viele Hersteller mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (Easa) zusammen.

An den Forschungen sind neben allen großen europäischen Rüstungskonzernen auch das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und die Airbus-Ausgründung Hensoldt beteiligt. Nach der Entwicklung eines entsprechenden Standards könnten die Drohnen auch verstärkt für zivile Anwendungen vermarktet werden. Hierzu gehören kommerzielle Flüge etwa zur Kontrolle von Energieanlagen, aber auch Einsätze für Polizei- und Grenzbehörden