"Folgenabwägung": Ausgangssperren nur vorläufig nicht gekippt

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Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge zurück. Entscheidung in der Sache steht noch aus. Kläger fordern "grundrechtssensibles Gesamtpaket zur Corona-Bekämpfung"

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch ausdrücklich nicht entschieden, ob die im Corona-"Notbremsegesetz" festgelegten nächtlichen Ausgangssperren mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das unterstrichen am Donnerstag Initiatoren von Eilanträgen, die das Karlsruher Gericht abgelehnt hatte, um später in der Sache zu entscheiden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hatte im Namen von zwölf Personen, darunter Politiker der SPD, der Grünen, der FDP und der Linken eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und die sofortige vorläufige Außerkraftsetzung der Vorschrift verlangt.

Die Folgenabwägung des Gerichts fiel aber zu ihren Ungunsten aus, obwohl in dem Urteil eingeräumt wurde, dass es Nachteile "von erheblichem Gewicht" mit sich bringe, die Vorschrift zunächst weiter gelten zu lassen. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens blieb somit offen. Die Ausgangssperre diene "einem grundsätzlich legitimen Zweck", es "fachwissenschaftlich umstritten", ob sie zielführend sei. Allerdings sei auch das Gegenteil "nicht evident", erklärte das Gericht.

"Nicht sicher prognostizierbare Infektionsrisiken"

Die Ausgangsbeschränkung für den Zeitraum von 22 Uhr abends bis fünf Uhr morgens ab einem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner greife zwar "tief in die Lebensverhältnisse ein" - die Beschwerde dagegen sei "weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet", heißt es in dem Beschluss. Die "nicht ausübbare Freiheitsbetätigung" könne zwar nicht nachgeholt werden - anderenfalls stehe aber die Ausgangssperre bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache "als Instrument zur Sicherung und Kontrolle der aktuell dringend gebotenen Kontaktbeschränkungen nicht zur Verfügung". Damit würden, so das Gericht, "erhebliche, wenn auch im Einzelnen nicht sicher prognostizierbare Infektionsrisiken" einhergehen.

Die Beschwerdeführenden hatten zum Teil lange Arbeitszeiten geltend gemacht, die es ihnen schwer machten, sich in den Abendstunden an Ausgangssperren zu halten. Der Linke-Politiker Sebastian Schlüsselburg, Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, erklärte am Donnerstag, er sei "gespannt", wie das Gericht "im Hauptsacheverfahren über unsere Verfassungsbeschwerde zur Ausgangssperre entscheiden wird".

Für Laura Sophie Dornheim, Bundestags-Direktkandidatin der Grünen im Berliner Bezirk Lichtenberg, waren auch die Doppelstandards der bisher geltenden Corona-Maßnahmen ein Grund für den Schritt zur Verfassungsbeschwerde: "Seit Monaten beharren zu viele Unternehmen auf unnötiger Präsenzpflicht, müssen dafür aber keinerlei Konsequenzen fürchten", erklärte sie am Donnerstag. "Tagsüber ins Großraumbüro müssen und abends nicht rausdürfen - das passt nicht zusammen. Ich hoffe, dass die Bundesregierung auch ohne Druck aus Karlsruhe hier endlich nachsteuert." Dornheim selbst ist zwar zur Zeit als Angestellte in Vollzeit im Homeoffice, als ehrenamtliche Politikerin sei sie aber regelmäßig "auch noch nach 22 Uhr in Videokonferenzen beschäftigt", heißt es in der Beschwerde.

SPD-Mann forderte hilfsweise Erleichterungen für Immune

Der SPD-Politiker Sven Kohlmeier, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion im Berliner Abgeordnetenhauses und Anwalt, hatte außerdem geltend gemacht, dass er die Krankheit bereits überstanden und "eine hohe Konzentration von Antikörpern" im Blut hat. "Ich bin gespannt, ob sich das Bundesverfassungsgericht in dem mich betreffenden Verfahren zu einer grundrechtsstärkenden Entscheidung für Immune wird durchringen können", erklärte er am Donnerstagmorgen. "Ich erwarte, dass die Bundesregierung den von Justizministerin Christine Lambrecht vorgeschlagenen Weg für mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene konsequent umsetzt." Am Nachmittag stimmte der Bundestag mehrheitlich für entsprechende Lockerungen.

Die GFF forderte an diesem Donnerstag ein "grundrechtssensibles Gesamtpaket zur Corona-Bekämpfung". Der Frankfurter Virologe Martin Stürmer gab bereits in einem am Mittwoch veröffentlichten Interview zu bedenken , dass die zuletzt gesunkenen Infektionszahlen zeitlich nicht so einfach der am 24. April in Kraft getretenen "Bundesnotbremse" inklusive Ausgangssperren zugeordnet werden könnten: "Wir müssen in der Tat mindestens noch anderthalb Wochen warten, bis wir die ersten Auswirkungen der Maßnahmen sehen", sagte er dem Nachrichtenportal T-Online. Viele Städte und Gemeinden hätten schon vorher auf die steigenden Zahlen reagiert - und auch die Impfgeschwindigkeit habe zugenommen.