Europäischer Gerichtshof verdonnert Deutschland zur Luftreinhaltung

Dieses Bild zeigt beispielhaft eher schlechte Voraussetzungen, um die Richtlinien gegen Luftverschmutzung einzuhalten. Foto: 995645 auf Pixabay (Public Domain)

Die EU-Kommission hatte 2018 sechs Mitgliedstaaten wegen zu hoher Stickstoffdioxid- oder Feinstaubwerte verklagt. Die Bundesrepublik ist nicht das erste verurteilte Land

Nach EU-Recht haben deutsche Entscheidungsträger jahrelang zu wenig getan, um die Bevölkerung vieler Städte vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu schützen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil festgestellt. Vom 1. Januar 2010 bis einschließlich 2016 sei in 26 der 89 beurteilten Gebiete und Ballungsräume der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) "systematisch und anhaltend überschritten" worden. Betroffen waren die Städte Berlin, Hamburg, München, Stuttgart, Köln, Düsseldorf und Kassel.

Strafen oder Sanktionen gibt es dafür rückwirkend nicht, Konsequenzen - etwa in Form von Fahrverboten für alte Dieselfahrzeuge - sind aber denkbar. Welche Gegenmaßnahmen genau ergriffen werden, will die EU-Kommission als erfolgreiche Klägerin deutschen Behörden überlassen, solange es wirksame Maßnahmen sind.

Im Mai 2018 hatte die Kommission insgesamt sechs Mitgliedsstaaten wegen Verstößen gegen EU-Vorschriften über Grenzwerte für die Luftverschmutzung verklagt: Deutschland, Frankreich und das inzwischen aus der EU ausgetretene Vereinigte Königreich Großbritannien wegen überschrittener Grenzwerte für Stickstoffdioxid sowie Ungarn, Italien und Rumänien wegen anhaltend zu hoher Feinstaubwerte.

Urteil trotz "Brexit"

Frankreich war bereits 2019 wegen überschrittener Stickstoffdioxidwerte verurteilt worden - im Februar dieses Jahres war Ungarn wegen zu hoher Feinstaubwerte an der Reihe. Im März 2021 folgte das erste EuGH-Urteil gegen Großbritannien nach dem "Brexit" wegen jahrelang überschrittener Stickstoffdioxid-Grenzwerte. Das Vereinigte Königreich hatte zugestimmt, EuGH-Urteile gelten zu lassen, wenn die Verfahren noch vor dem Austritt eingeleitet wurden. Allerdings erklärte das britische Umweltministerium seinerzeit - wie jetzt auch das deutsche - die Luftverschmutzung habe sich seit dem fraglichen Zeitraum schon deutlich verringert.

Eigenlob als deutsche Reaktion

"Das Bundesumweltministerium arbeitet an einer übergreifenden Stickstoffminderungsstrategie und hat geeignete Methoden für eine sektorenübergreifende Stickstoffminderung entwickelt", erklärte Ressortchefin Svenja Schulze (SPD) am Donnerstag. "Damit ist Deutschland international ein Pionier und kann mit einem ambitionierten Gesamtstickstoffziel vorangehen", so die Ministerin. "Die Welt", so Schulze, stoße zu viel Stickstoff aus "und verschärft damit Probleme wie Luftverschmutzung, Artenschwund und Klimawandel". In Deutschland dagegen hätten "wir" bereits eine deutliche Stickstoffminderung erreicht. "Dank novellierter Düngeverordnung, Klimaschutzgesetz und nationalem Luftreinhalteprogramm werden die Stickstoffemissionen bis 2030 weiter sinken, voraussichtlich um ein Drittel", stellte sie in Aussicht.

Der Bundesgeschichtsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch wertete dagegen die "rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung durch das höchste europäische Gericht" als "schallende Ohrfeige für die Diesellobbyisten auf der Regierungsbank". Zu den jetzt "überfälligen geeigneten Maßnahmen" zählten "Dieselfahrverbote, Umweltspuren, die Nachrüstung von Bussen, die Verbesserung von öffentlichem Nahverkehr, Fahrrad- und Fußverkehr, Tempo 30 und vieles mehr", erklärte die DUH. Das aktuell niedrige NO2-Niveau hänge ganz wesentlich mit der durch Corona-Schutzmaßnahmen stark verringerten Mobilität zusammen. Im zweiten Halbjahr 2021 müsse mit einem deutlichen Anstieg gerechnet werden.

Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei durchschnittlich 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Hinzu kommt der Ein-Stunden-Grenzwert von 200 Mikrogramm, der nicht öfter als 18 Mal pro Jahr überschritten werden darf. Stickstoffdioxide entstehen sowohl bei Verbrennungsprozessen in Motoren als auch in Öfen für Kohle, Öl, Gas, Holz und Abfälle. Vor allem für Asthmatiker gelten sie als gefährlich.