Erst Gerste, dann Tomaten, Lachs oder Brokkoli: Monopole auf Nahrungsmittel

Wer dachte, das sei im Kern eine Erfindung der Natur, versteht die Logik des Kapitalismus nicht. Foto: Samuel Faber auf Pixabay (Public Domain)

Die abgelehnte Beschwerde gegen die Patentierung von Braugerste der Firma Carlsberg ist eine Grundsatzentscheidung, die auch andere Kulturpflanzen betreffen kann

Am 8. Juni wurde über die Beschwerde gegen ein Patent über Braugerste entschieden, das die Firmen Carlsberg und Heineken, die zu den größten Bierkonzernen der Welt gehören, 2009 beim Europäischen Patentamt angemeldet hatten. Konkret geht es um das europäische Patent EP2373154A2, für "Getränke aus Gerste und Malz mit niedrigem Gehalt an Dimethylsulfid". Letzteres ist ein Stoff, der zu einem unerwünscht krautigem Geschmack im Bier führt. Als Erfindung werden nicht nur die gentechnikfrei gezüchteten Gerstenpflanzen beansprucht, sondern auch die Ernte und das daraus hergestellte Bier. Dagegen hatte die Initiative "Keine Patente auf Saatgut!", ein Bündnis von rund 40 Organisationen, Beschwerde eingelegt. Das Europäische Patentamt wies diese Beschwerde nun zurück.

"Das ist ein schlechter Tag für Brauereien und die Gerstenzucht, weil hiermit ein Patent bestätigt wurde, das gar nicht erst hätte erteilt werden dürfen", bedauert Christoph Then von "Keine Patente auf Saatgut!" Die Technische Beschwerdekammer habe es versäumt, grundsätzliche Fragen der Patentierbarkeit von Pflanzen aus konventioneller Züchtung zu klären, teilte der Verein Arche Noah aus Österreich mit. Auch der Verband Private Brauereien Deutschland e.V. lehnt Patentanträge beziehungsweise Patente auf Braugerste und Bier grundsätzlich ab. Die Privatbrauereien Hirter und Zwettler aus Österreich brachten sogar eigene Einsprüche gegen eines der Carlsberg-Patente (EP 2575433) ein.

Seit 20 Jahren versucht Carlsberg, sich Saatgut, Gerste und Bier mit weitreichenden Monopolansprüchen als technische Erfindung patentieren zu lassen. Zu diesem Zweck lässt der Konzern das Erbgut der Gerste, die über rund 30.000 Gene verfügt, nach zufälligen Mutationen durchsuchen. Alles, was nützlich erscheint, wird als Patent angemeldet - unter anderem Eigenschaften, die den Brauprozess beschleunigen oder die Haltbarkeit des Bieres erhöhen. Erste Patente auf Bier und Gerste wurden bereits 2016 und 2019 angemeldet.Vier Patente wurden vom EPA bisher erteilt, gegen drei wurde Einsprüche eingelegt. Über einen dieser Einsprüche wurde am 8. Juni 2021 entschieden. Die Patente erstrecken sich über die gesamte Produktionskette - vom Saatgut bis hin zum Brauverfahren.

Dürfen Pflanzen und Saatgut patentiert werden?

Diese Frage wird alle Jahre wieder neu diskutiert. In Deutschland und in der EU ist die Patentierung von aus herkömmlicher Züchtung entstandenen Pflanzen oder zufällig entstandene Mutationen per Gesetz seit 2013 verboten. So hat der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamtes (EPA) im Juni 2017 entschieden, dass künftig keine Patente mehr auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere erteilt werden dürfen. Ein Jahr später ließ das EPA verlauten, dass Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung grundsätzlich als patentierbare "Erfindungen" gelten sollen.

Diese Entscheidung widersprach den politischen Zielen und den demokratischen Entscheidungen der 38 Mitgliedsstaaten des EPA. Als Reaktion darauf wurden Anfang 2019 alle weiteren Patentverfahren im Bereich der konventionellen Züchtung ausgesetzt. Die Große Beschwerdekammer wurde aufgefordert, die Entscheidungen des EPA zu überprüfen.

Im Mai 2020 hieß es schließlich, dass Patente, die seit 2017 auf Pflanzen und Tiere erteilt wurden, nicht zulässig sind. Demnach seien Pflanzen und Tiere aus "im wesentlichen biologischen Züchtungsverfahren" nicht patentierbar, sondern nur Organismen, die gentechnisch verändert wurden. Ausgenommen davon seien Patentanträge, die vor Juli 2017 eingereicht wurden.

Was ist Gentechnik - was ist konventionelle Züchtung?

Das Problem ist, das dies nicht deutlich genug unterschieden wird. "Gentechnik" - das bedeutet eine gezielte genetische Veränderung einer Eigenschaft - zum Beispiel bei Mais, der ein Insektengift produziert. Die Eigenschaft wurde gezielt eingeführt - über Artgrenzen hinweg. So werden Gene verändert, die in der Natur nur selten mutieren würden. Im Gegensatz dazu birgt die konventionelle Züchtung eine große genetische Vielfalt, aus der sich der Züchter das Gewünschte auswählen kann, wobei die Auswirkungen eher zufällig sind.

Eine Sonderrolle spielen Mutationen im Erbgut: Sie geschehen entweder auf natürliche Weise, oder sie werden künstlich ausgelöst. Nur der letzte Fall wird als Erfindung eingestuft. Mit den künstlich ausgelösten Mutationen gelangen die Pflanzen in Reichweite des Patentrechtes, das bisher ausdrücklich nur genetisch veränderten Pflanzen vorbehalten war, erklärt Christoph Then von Testbiotech.

Das Patentamt, das sich über die Patente finanziert, arbeite mit diversen Tricks, sagen Kritiker. So werden zum Beispiel nicht nur zufällige Mutationen als Erfindung anerkannt. Die Braugerste, um die es im besagten Patent geht, stammt aus herkömmlicher Züchtung. Weder bei der aktuellen noch bei früheren Patentanmeldungen wurden gentechnische Verfahren eingesetzt. Stattdessen werden mit bekanntem Verfahren "zufällige Mutationen" ausgelöst: Um die Mutationsrate und die genetische Vielfalt zu erhöhen, wird das Gerstensaatgut mit bestimmten Chemikalien in Kontakt gebracht. Danach werden per Kreuzung und Selektion die gewünschten Eigenschaften herausgezüchtet.

Ziel ist eine veränderte Zusammensetzung der Stärke, die das Bierbrauen vereinfachen soll. Obwohl das im Patent beschriebene Verfahren weder neu noch technisch ist, beansprucht die Firma das entsprechende Saatgut, die Pflanzen, ihre Ernte sowie Lebensmittel und Getränke, die daraus hergestellt werden, als ihre Erfindung.

Innerhalb der letzten 20 Jahre wurden immer mehr nicht gentechnisch veränderte Pflanzen patentiert. Bei etwa 30 Prozent der Patentanträge auf Pflanzen in Europa handelt es sich um Patente auf konventionelle Züchtungen. Allein 2015 wurden rund 100 Patentanträge identifiziert, die konventionelle Pflanzenzüchtungen betreffen. Besonders häufig waren dies Kohlpflanzen, Weizen und Melonen mit je sechs Anmeldungen.

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