Das Existenzrecht Israels, die Todesstrafe und Russlands Verhältnis zu Neonazis

Drei Fragen aus dem Forum. Eine Wochenkolumne

Anerkennen kann jeder irgend etwas, es gibt allerdings kein völkerrechtlich begründbares "Existenzrecht" des Staates Israel.

Diese apodiktische These stellt Jane_Spencer im Forum au. Doch genau das sieht mittlerweile die überwiegende Mehrheit der Staaten völlig anders. 164 der 193 Mitgliederstaaten der Vereinten Nationen erkennen Israel als Staat an. 29 dagegen nicht.

Davon waren 15 Staaten Mitglieder der arabischen Liga und weitere neun gehörten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit an. Zuletzt, am 15. September 2020, nahmen die Vereinigten Arabischen Emirate sowie Bahrain volle diplomatische Beziehungen mit Israel auf, das heißt, auch die arabische Ablehnungsfront bröckelt.

Wer am Existenzrecht Israels zweifelt, dem hilft schon der Einstiegssatz des entsprechenden Wikipedia-Artikels, in dem völlig richtig darauf verwiesen wird, dass das Land ein Anrecht auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art habe. Dies leite sich aus dem Charakter als Völkerrechtssubjekt ab, den die 193 von den Vereinten Nationen anerkannte Staaten besitzen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch der Aufsatz von Dr. Salvador Oberhaus: Zur Frühgeschichte des Palästina-Konflikts bis zur Gründung des Staates Israel". Oberhaus ist Referent der Rosa-Luxemburg-Stiftung, ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist der Nahost-Konflikt.