"Impf-Kontrollen" in Cafés: 135 Euro Bußgeld, wenn der QR-Code fehlt

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Corona: In Frankreich haben die Kontrollen des Gesundheitspasses begonnen. Nach einer Woche der pädagogischen Flexibilität sollen sie strenger werden. Kann eine Person zum wiederholten Mal keinen "G3"-Ausweis präsentieren, droht sogar eine Freiheitstrafe

Besucher aus anderen Ländern suchen französische Café gerne auf, weil sie einen gewissen Flair haben, man fühlt sich mittendrin in einem Leben, das, so das Versprechen, vielleicht besser sein könnte, gelassener, den Freuden mehr zugetan als das "deutschmögliche" (Thomas Bernhard).

Die Café- und Bistro-Kultur im Nachbarland hat jedoch schon seit einiger Zeit ihre Schwierigkeiten, in der Provinz werden diese Begegnungsstätten rarer. Für die Ortsansässigen sind sie wichtiger als für Touristen, denn sie sind ein wichtiger Teil des sozialen Lebens. Dort tauscht man sich aus, teilt seine Meinungen und Auffassungen, mit Rede, Geschichten und Gegenrede und anderen Geschichten.

Seit vergangenen Montag gibt es eine Zutrittsbarriere wie noch nie zuvor. Cafés, Bistros und Restaurants darf als Erwachsener nur betreten, wer einen sogenannten Gesundheitspass (Pass sanitaire) auf seinem Smartphone oder in Papierform vorweisen kann. Dokumentiert wird darin, ob die Person geimpft ist, von einer Covid-Erkrankung genesen oder einen aktuellen negativen Test vorweisen kann (wobei Frankreich Vorreiter ist mit der Absicht, Tests kostenpflichtig zu machen). Kann dies nicht nachgewiesen werden, so muss die oder der Betreiber(in) den Gast abweisen.

Erste Kontrollen

Darüber wacht nun die Polizei und die Gendarmerie. Sie sind befugt - und angewiesen, die Gäste daraufhin zu kontrollieren, ob sie einen gültigen Gesundheitspass vorweisen können. Das Gesetz (Loi sanitaire) trat kürzlich in Kraft, nachdem es von beiden Kammern verabschiedet wurde und von den Verfassungswächtern des Conseil constitutionel als d'accord mit Verfassungsrechten eingestuft wurde.

Die ersten Kontrollen fanden bereits statt. Wie das Innenministerium mitteilte, werden diese in der zunächst noch nicht so streng durchgeführt, die pädagogische Absicht soll dominieren. Nach einer "Woche der Flexibilität" (une semaine de souplesse) werde man strenger. Wobei sich das aller Wahrscheinlichkeit nach von Ort zu Ort unterschiedlich ausnehmen wird, so viele Polizisten und Gendarmen gibt es auch im Nachbarland nicht, dass sämtliche Restaurationsbetriebe ständig kontrolliert werden könnten, auch wenn die Innenminister der letzten Jahre sehr darauf geachtet haben, im Namen der inneren Sicherheit aufzurüsten.

Bekannt ist allerdings auch, dass Polizisten und Gendarmen bei Kontrollen nicht lange diskutieren. Zur Abschreckung oder zur "Erziehung" sind für den Fall eines fehlenden Gesundheitspasses Bußgelder ausgesetzt, die schmerzhaft sein können.

Strafen

Wie schon beim Verstoß gegen die Maskenpflicht oder gegen Ausgangsbeschränkungen müssen Personen am falschen Ort ohne gültige Zulassungspapiere beim ersten Verstoß mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen, das sich bei einer säumigen Zahlern auf 750 Euro erhöhen kann. Im Wiederholungsfall innerhalb von 15 Tagen sind 1.500 Euro fällig.

Gerät die Personen zum dritten Mal innerhalb eines Monats in eine Kontrolle, ohne den vorgeschriebenen Gesundheitspass vorweisen zu können, so wird das Vergehen zu einer Ordnungswidrigkeit: 3.750 Euro Geldstrafe und sechs Monate Gefängnis.

Angedeutet wird im gerade verlinkten Bericht einer Regionalzeitung aus der Franche Compte, dass es Trickser geben könnte, die ihren Gesundheitspass verleihen. Dem können laut Reglement nur Polizisten, Gendarmen oder Wirte, die ihre (Stamm-)Kunden persönlich kennen, entgegenwirken. Denn es heißt, dass die Betreiber(innen) der Gaststätten nur die Gesundheitspässe kontrollieren sollen, nicht aber Identitätsnachweise kontrollieren dürfen.

Auch sie müssen sich auf Bußgelder und Strafen gefasst machen, sollten sie der Kontrolle von QR-Codes (application TousAntiCovid Vérif), bzw. des in anderer Form ausgestellten Gesundheitspasses nicht nachkommen - wie das dann nachgewiesen oder festgestellt wird, dürfte nicht immer einfach sein. Anders als ursprünglich vorgesehen, ist zwar eine bittere Strafe ausgesetzt, aktuellen Medienberichten zufolge, nicht die astronomischen Summen, die noch im Gesetzesentwurf auftauchten (Bis zu 45.000 Euro Strafe und ein Jahr Gefängnis für Gastwirte…).

"Wenn sich die Arbeitgeber jedoch nicht einmal die Mühe machen, die QR-Codes zu überprüfen, erhalten sie eine erste Verwarnung von der Präfektur", berichtet L'Est Républicain. Nach einer Frist von 24 Stunden zur "Behebung der Mängel" kann eine administrative Schließung ausgesprochen werden. Eine strafrechtliche Sanktion ist nur im Wiederholungsfall vorgesehen: Bei drei Verstößen innerhalb von 45 Tagen drohen den Betreibern ein Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe von maximal 9.000 Euro.

Auch Reisende werden kontrolliert

Die Pflicht zur Vorlage eines QR-Codes bzw. eines Gesundheitspasses in anderer Form gilt seit Montag auch für Kinos und für Veranstaltungen, zwar nicht wie ursprünglich vorgesehen für Einkaufszentren, aber für Fernreisen mit Zug und Bussen. Auch hier gelten die genannten Bußgeldsätze, die Angestellten der staatlichen Eisenbahn (SNCF) wie auch die für die Fernbusse zuständigen Kontrolleure sind angewiesen, verstärkt und genau zu kontrollieren.

Bei täglichen 400.000 Reisenden ist das kein leichtes Unterfangen, wie La Croix kommentiert. Auch wenn Regionalreisende von der Pflicht zum Vorweisen eines Gesundheitspasses ausgenommen sind.

Wie es gerade aussieht, ist diese Realität auch bald hierzulande der Fall.