Argentinien gibt Nazi-Akten frei, Deutschland mauert

Deutsches Exil-Archiv in der Nationalbibliothek. Bei Akten über Nazi-Verbrechern zeigt man sich weniger auskunftsfreudig. Bild: Stephan Jockel/ DNB, CC BY-SA 3.0 DE

Buenos Aires erleichtert Zugang zu Dokumenten zu Nazi-Kriegsverbrechern. Deutsche Justiz verweigert solche Transparenz mit Verweis auf "Wohl des Bundes"

Die Berufungskammer des argentinischen Verwaltungsgerichts hat vor wenigen Tagen ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, das für den Zugang zu Akten über geflohene Nazi-Verbrecher bahnbrechend sein könnte. Die noch geheimen Dokumente über die angebliche Entführung des Nazi-Kriegsverbrechers Adolf Eichmann im Mai 1960 müssen deklassifiziert und mir, der Klägerin, als beglaubigte Kopie ausgehändigt werden. Dafür gilt ab dem 10. August eine Frist von zwei Wochen.

Es geht um Telegramme und Telexe, die zwischen dem argentinischen Konsulat in Tel Aviv und dem Außenministerium in Buenos Aires im Mai und Juni 1960 versandt worden sind.

Die Liste dieser chiffrierten und immer noch geheimen Drahtberichte hatte ich im offenen Archiv des Außenamts gefunden, samt Aktenzeichen. An ihrer Existenz besteht also kein Zweifel.

Aus ihnen werden die Umstände der Überführung Eichmanns aus argentinischem Gewahrsam nach Israel hervorgehen sowie die Absprachen zwischen Tel Aviv und Buenos Aires.

Bislang steht in den Geschichtsbüchern die Version einer heldenhaften Entführung durch den israelischen Geheimdienst Mossad, die von Hollywood und staatstragenden Medien bis heute in Szene gesetzt wird.

Bereits 2016 hatte ich, gestützt auf die argentinische Verfassung, Klage auf Offenlegung der Eichmann-Akten eingereicht. Ohne Erfolg. Zwei Jahre später reichte ich erneut Klage ein, denn inzwischen gab es ein Informationsfreiheitsgesetz. Rechtsanwalt Dante Reyes Marín, damals Präsident der Vereinigung der Auslandskorrespondenten, übernahm das Mandat.

Gericht in Argentinien: Informationen in Demokratie zugänglich machen

Im Oktober 2020 verfügte das Verwaltungsgericht die Offenlegung, da es in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sei, dass alle Informationen der Behörden zugänglich sein müssen. Ausgenommen seien sehr wenige Fälle, die in einem Gesetz benannt werden müssen.

Das Urteil bezog sich auf die geltende Rechtsansicht der Interamerikanischen Menschenrechtskommission. Das beklagte Ministerium legte Berufung ein.

Eigentlich hat Argentinien heute andere Probleme. Schon vor Jahren hatten mir hohe Beamte vertraulich erklärt, dass sie "nicht die Ersten sein wollten, die anfangen zu reden". Gemeint ist eine Absprache zwischen den an den Ereignissen vom Mai 1960 Beteiligten: Argentinien, USA, Sowjetunion und Israel.

Die Berufung wurde jetzt von der Kammer einstimmig verworfen. "Das Außenministerium kann noch einen außergewöhnlichen Einspruch einlegen und, wenn der, wie zu erwarten ist, abgelehnt wird, Beschwerde beim Obersten Gerichtshof einreichen", so Rechtsanwalt Reyes Marín. "Aber das schiebt die Rechtskraft des Urteils nicht auf. Die Dokumente müssen jetzt herausgegeben werden."

Eine Regel des Journalismus besagt, dass Information und Kommentar klar zu trennen sind. Bis hierher habe ich informiert. Jetzt erlaube ich mir einen Kommentar.

Ich klage seit 2008 in Deutschland auf Herausgabe der Eichmann-Akten und auf Wiederherstellung der historischen Wahrheit zu den Geschehnissen im Mai 1960.

Halbherzig verfügten 2010 die Richter des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig die Freigabe einiger Akten des BND und akzeptierten die Sperrerklärung des Bundeskanzleramts, wonach eine weitere Freigabe das "Wohl des Bundes" beschädigen könnte, da es Absprachen unter Geheimdiensten gebe, die zu respektieren seien.

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