Polen nimmt sich spanische Repression zum Vorbild

Bild: Markus Spiske/Unsplash

Der Aufschrei darüber, dass Polen nationales Recht vor EU-Recht stellt, ist groß, dabei nutzt das Land Vorgänge, über welche die EU in Spanien geflissentlich hinwegschaut

Man muss das Vorgehen von Polen oder auch Ungarn wahrlich nicht gutheißen, um zu verstehen, dass beide Länder in ihrem Dauerstreit mit der EU-Kommission die Brüsseler Doppelstandards für ihre Ziele nutzen können.

Wie Telepolis berichtet hatte, geht der Streit der konservativen polnischen Regierung und der EU in die nächste Runde, da das polnische Verfassungsgericht geurteilt hatte, dass nationales Recht Vorrang vor EU-Recht habe.

In Brüssel zeigte sich die deutsche EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen "tief besorgt" und kündigte an, das gesamte Arsenal der vertraglichen Befugnisse einzusetzen, um Polen zu zwingen, sich an die EU-Rechtsordnung zu halten. Das Medium Politico meint dagegen, dass sich über das Urteil nun vielmehr der Druck auf von der Leyen erhöhe, endlich wirksam gegen demokratische Rückschritte in Polen und Ungarn vorzugehen. Denn europäische Institutionen hätten es lange versäumt, "wirksam gegen demokratische Rückschritte in Polen und Ungarn vorzugehen".

Das kann man tatsächlich so sehen, jedoch ist der Blick angesichts von Vorgängen in Ländern wie zum Beispiel Spanien doch reichlich verengt. Spanien wird sogar immer wieder wegen massiver Verstößen gegen Menschenrechte, wie Folter und Misshandlungen vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

EU-Betriebsblindheit

Es werden aber Rechtsstaatsverfahren gegen Polen oder Ungarn eingeleitet, während man in Spanien über ganz ähnliche Vorgänge geflissentlich hinwegschaut.

Diese Betriebsblindheit liegt auch bei der sogenannten "vierten Gewalt" vor. Denn in deutschen Medien wird zum Beispiel eher nicht darüber berichtet, dass der Europarat im Juni von Spanien die Freilassung von politischen Gefangenen gefordert hatte.

Es gibt in Spanien politische Verfolgung und politische Gefangene, wie es auch die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen in Bezug auf katalanische Politiker und Aktivisten schon vor zweieinhalb Jahren festgestellt hatte.

Der aktuelle Fall, in dem Polen dafür angegriffen wird, sein nationales Recht über das EU-Recht zu stellen, ist deshalb bei der Beurteilung aus Brüssel besonders heuchlerisch, da damit darüber hinweggesehen wird, dass das Spanien auch im Fall eines politischen Gefangenen getan hat. Dabei hatte sogar das höchste Gericht der Gemeinschaft dem Europaparlamentarier Immunität zugesprochen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde von der spanischen Justiz schlicht ignoriert. Der Chef der Republikanischen Linken Kataloniens blieb im Gefängnis und Oriol Junqueras konnte seinen Sitz im Europaparlament nicht einnehmen. Er hätte, weil er Immunität hatte, auch nicht vor Gericht gestellt und verurteilt werden dürfen.

So ist es kein Wunder, wenn in Polen im Streit mit der EU nun, neben anderen Vorgängen in Frankreich oder Rumänien, auf diesen gravierenden Vorfall verweist. So führen Medien im Land an, dass im Januar 2020 der Oberste Gerichtshof Spaniens (also nicht einmal das Verfassungsgericht), das EuGH-Urteil im Fall von Junqueras abwies und "damit deutlich machte, dass die spanische Rechtsordnung wichtiger ist als die der EU".

Vorgänge, von denen gewählte Europaparlamentarier betroffen sind, die unter fadenscheinigen Anklagen im Gefängnis sitzen, sollten für Brüssel aber doch höchste Priorität haben, sollte man meinen. Zumal dort allen auch längst bekannt war, dass die Anschuldigungen, die den Katalanen gemacht wurden, an den Haaren herbeigezogen waren.

Die führten aber im Fall Junqueras zu einer Haftstrafe von 13 Jahren wegen eines angeblichen Aufruhrs. Weder in Deutschland, noch in Großbritannien, in der Schweiz oder in Belgien konnten unabhängige Gerichte diese Vorwürfe bestätigen und verweigern deshalb die Auslieferung von Exil-Katalanen an Spanien. Friedlich Wahlurnen aufzustellen, ist weder Rebellion noch Aufruhr und inzwischen hat auch Belgien geklärt, dass darin keine Veruntreuung von Geldern gesehen werden kann, wenn dafür Steuergelder eingesetzt werden.

Doch darüber blickt nicht nur Brüssel geflissentlich hinweg, sondern auch die Mehrheit im EU-Parlament, die beim spanischen Spiel mitgespielt hat, den Europarlamentariern Carles Puigdemont, Clara Ponsatí oder Toni Comín die Immunität abzusprechen.

Das führte unter anderem kürzlich dazu, dass der Exil-Präsident Puigdemont kurz erneut in Italien festgenommen wurde. Ein weiterer Pyrrhussieg für Spaniens Justiz, die auf illegalem Weg und mit Lügen versucht hatte, eine Auslieferung unter Umgehung des EU-Rechts zu erreichen. Ein EuGH-Urteil sollte damit schon im Vorfeld ausgehebelt werden.

Heraus kam dabei, dass das Königreich Spanien durch seine Anwältin den Gerichtshof der Europäischen Union (EuG) belogen hatte. Die Anwältin hatte in einer Einwendung an den EuG auf Tatbestände im Streit um die Immunität und die Auslieferungsgesuche Spaniens hingewiesen.

Sonsoles Centeno Huerta bezog sich auf eine Vorabentscheidung über den Umgang mit den Europaparlamentariern, die der Richter des Obersten Gerichtshof Pablo Llarena beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt hatte. Diese Vorabentscheidung habe zur "Wirkung, dass das Verfahren, in dem sie beantragt wird, ausgesetzt wird".

Das "betrifft auch die europäischen Haftbefehle" schrieb sie unmissverständlich. Wegen der beantragten Vorabentscheidung, "kann kein Justizorgan der Europäischen Union diese vollstrecken, solange der Gerichtshof nicht über diese Frage entschieden hat", fügte sie an.

Doch der Richter Llarena hielt an seinen Haftbefehlen fest und missbraucht - wieder einmal - den europäischen Haftbefehl für fadenscheinige Zwecke. Dass er damit im Sinne der Regierung handelt, ist klar. Nicht zuletzt hatte der sozialdemokratische Regierungschef Pedro Sánchez erklärt:

Ich verpflichte mich heute und hier, Puigdemont nach Spanien zurückzubringen.

Pedro Sánchez

Allerdings hat Spanien, wie zu erwarten war, mit seinem fragwürdigen Vorgehen auch in Italien auf Granit gebissen. Dort wurde das Verfahren ausgesetzt, bis der EuGH entschieden hat.

Angeführt werden sollte noch, dass Richter Manuel Marchena, der die absurden Urteile gegen die Katalanen gesprochen hat, in einer illegalen Absprache zwischen den Sozialdemokraten (PSOE) und der großen Volkspartei (PP) zum Vorsitzenden des Obersten Gerichthofs und zum Vorsitzenden des Kontrollrats (CGPJ) gemacht werden sollte, um den Gerichtshof durch die "Hintertür" zu kontrollieren.

Soweit zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit höchster spanischer Gerichte, die im Fall von Polen und Ungarn auch immer wieder kritisiert wird.

Gegen alle Regeln der Demokratie

Ein Vorgehen, das gegen alle Regeln der Demokratie und eines Rechtsstaats verstößt, beschränkt sich in Spanien aber nicht allein auf die katalanische Minderheit. Im Fall der Basken ist sie schon weiter fortgeschritten, wie fast ein Dutzend Verurteilungen wegen Folter und Misshandlungen zeigen.

Wegen baskischer Politiker schreibt Spanien derzeit erneut Unrechtsgeschichte. Wie Telepolis immer wieder berichtet hatte, wurde der Chef der baskischen Linkskoalition EH Bildu dafür illegal inhaftiert, vor genau zehn Jahren mit anderen dafür gesorgt hat, die bewaffnete Untergrundorganisation ETA abzuwickeln.

Wie der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg vor drei Jahren feststellte, wurden Arnaldo Otegi und vier Mitstreiter in einem "unfairen" Verfahren zu ETA-Mitgliedern gestempelt und sie wurden zu Haftstrafen von jeweils sechseinhalb Jahren verurteilt, die sie sogar komplett absitzen mussten.

In Spanien wurde das Urteil erst zwei Jahre später aufgehoben, um zu verhindern, dass Otegi baskischer Regierungschef werden konnte, denn er war auch zu einem Amtsverbot verurteilt worden.

Um dem Vorgang die Krone aufzusetzen, hat der schon bekannte politisierte Oberste Gerichtshof in Madrid vor knapp einem Jahr entschieden, das Verfahren erneut durchzuführen.

Damit wird ein weiterer Rechtsgrundsatz gebrochen. "Ne bis in idem" besagt nämlich, dass man nicht zweimal in derselben Sache vor Gericht gestellt werden kann. Das ist dann sogar besonders absurd, wenn die Betroffenen die Strafe sogar bis zum letzten Tag abgesessen hatten, weil ihnen auch alle Vergünstigungen verwehrt wurden, die man üblicherweise erhält.

Wenn Brüssel und Straßburg also geflissentlich darüber hinwegschauen, wie Spanien - auch Weltmeister für inhaftierte Musiker -, mit Minderheiten und der Meinungsfreiheit umgeht, darf man sich auch nicht wundern, wenn andere in der EU diese Steilvorlagen nutzen und das Land als Vorbild für das eigene Vorgehen nehmen.

Dass Russland der EU wegen des Umgangs mit den Katalanen den Spiegel vorhält oder sich der türkische Autokrat Erdogan Spanien als Beispiel für den Umgang mit den Kurden anführt, spricht Bände.