FDP-Manier: Brüderles Feldzug gegen "Tarifzwang" in der Pflege

BPA-Chef Rainer Brüderle (FDP) kämpft unermüdlich gegen Tariflöhne, die zu Renten oberhalb der Grundsicherung führen könnten. Archivbild: FDP Rheinland-Pfalz / CC-BY-SA-3.0

Heimbetreiber ziehen vor Gericht, um die Pflicht zu Tariflöhnen in der Pflege zu verhindern. Treibende Kraft ist dabei auch ein Ex-Minister mit FDP-Parteibuch

Vor einer "humanitären Katastrophe" in der Alten- und Krankenpflege hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Samstag gewarnt. Die Pflege sei am Limit und aktuell laufe Deutschland sehenden Auges in die Katastrophe. Es führe kein Weg daran vorbei, mehr Geld in die Hand zu nehmen. Damit meinte er nicht nur für höhere Löhne, sondern für bessere Arbeitsbedingungen.

Es steht außer Zweifel, dass sich die Branche etwas einfallen lassen muss, denn nach wie vor herrscht erheblicher Personalmangel. Gute Löhne gelten als ein Hebel, mit dem die Pflegeberufe wieder attraktiv werden sollen. Doch die wollen viele private Pflegeanbieter partout nicht zahlen.

Der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte sich beim letzten Deutschen Pflegetag noch selbst gefeiert: Er habe durchgesetzt, dass private Pflegeanbieter ab September 2022 nur noch Geld von den Pflegekassen bekommen, wenn sie an einen Tarifvertrag gebunden sind oder nach kirchlichen Regeln entlohnen. Doch damit sind die Privaten nicht einverstanden und ziehen vor Gericht. Darüber berichtete das Handelsblatt am Dienstag.

Verbandschef Brüderle pocht auf "Staatsfreiheit der Lohngestaltung"

Unterstützt vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) legten mehrere private Pflegeanbieter Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. Der Staat werde mit dem Gesetz übergriffig, sagte demnach BPA-Präsident Rainer Brüderle, FDP-Mitglied und einst Bundeswirtschaftsminister im Kabinett Merkel II. "Die Tariftreueregelung ignoriert die grundgesetzlich garantierte Staatsfreiheit der Lohngestaltung und Lohnfindung", kritisierte Brüderle, dessen Verband nach seinen Worten die Klage der Unternehmen gegen den "Tarifzwang" unterstützt.

Diese Position stützt sich auf ein Gutachten des Arbeitsrechtlers Felix Hartmann von der Freien Universität Berlin. Hartmann hält das Gesetz aus mehreren Gründen für verfassungswidrig. Unter anderem sieht er einen Verstoß gegen die Koalitionsfreiheit (Artikel 9 GG), nach der man Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden beitreten, aber auch fernbleiben kann. Diese "negative Koalitionsfreiheit" sieht Hartmann verletzt, denn ein Unternehmen könne sich kaum noch weigern, mit einer Gewerkschaft einen Tarifvertrag abzuschließen.

Außerdem gebe es andere Möglichkeiten, für eine bessere Bezahlung in der Pflege zu sorgen, etwa über die Mindestlohnkommission in der Pflegebranche. Die Politik könne auch einen zwischen einem Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären lassen. Beide Vorschläge taugen allerdings kaum, um den Beruf tatsächlich attraktiver zu machen.

53 Jahre Arbeit für Rente auf Grundsicherungsniveau

Der Mindestlohn in der Pflege wird durch eine Kommission festgelegt, in der Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vertreten sind. Er markiert nur die unterste Lohngrenze und für viele Pflegekräfte bedeutet er vor allem: Altersarmut.

Die Fraktion Die Linke hatte im Frühjahr 2020 vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) wissen wollen, wie viele Jahre eine Pflegekraft arbeiten muss, um später eine Rente von mehr als 832 Euro im Monat zu erhalten. Dieser Wert markiert die Grenze zur Grundsicherung. Weil mehr als die Hälfte der Beschäftigten in der Altenpflege im Jahr 2019 nur in Teilzeit tätig war, ließ die ehemalige Linken-Abgeordnete Pia Zimmermann der Rechnung eine 35-Stundenwoche zugrunde legen. Die Antwort des BMAS ergab: Mit dem Mindestlohn für die Pflegebranche müsste eine Pflegehilfskraft hierfür 53 Jahre lang arbeiten, Pflegefachkräfte "nur" 42 Jahre.

Kirchlichen Verbänden wird faktisch ein Vetorecht eingeräumt

Dass es auch nicht einfach ist, einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären zu lassen, war im Frühjahr zu erleben: Den kirchlichen Verbänden wird nämlich ein faktisches Vetorecht eingeräumt. Dem "Arbeitnehmerentsendegesetz" zufolge müssen in der Pflege die Gremien von zwei Religionsgemeinschaften zustimmen, um einen Tarifvertrag allgemeinverbindlich werden zu lassen. Und die Caritas hatte von ihrem Veto Gebrauch gemacht und damit einen kleinen Skandal ausgelöst.

Wann sich das Bundesverfassungsgericht mit den Beschwerden befasst, ist noch nicht absehbar. Bis dahin bleibt den Gewerkschaften aber wohl nichts anderes übrig, als ihre Position in den Pflegeeinrichtungen zu stärken. Der heutige BPA-Präsident Brüderle hatte sich im Jahr 2010 als Minister bereits gegen die Einführung einer Lohnuntergrenze im Pflegebereich gestemmt.

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