Unionsländer stimmen im Bundesrat "falscher Entscheidung" zu

Neues Infektionsschutzgesetz einstimmig auf dem Weg gebracht. CDU-geführte Länder stimmen für Entwurf, halten aber an Kritik fest

Der Bundesrat hat am heutigen Freitagvormittag einstimmig eine weitere Novellierung des Infektionsschutzgesetzes angenommen. Der Gesetzesentwurf war von den Parteien der wahrscheinlichen künftigen Bundesregierung – SPD, Grüne und FDP – eingebracht und am Donnerstag im Bundestag in zweiter Lesung verabschiedet worden.

Damit haben die unionsregierten Länder eine angekündigte Blockade des Gesetzes aufgegeben. In einem alternativen Gesetzesentwurf hatte die Unionsfraktion in Bundestag unter anderem schärfere strafrechtliche Sanktionen bei Fälschungen von Impfausweisen gefordert, hatte sich damit aber nicht durchgesetzt.

Zudem kritisierten Vertreter der Union, dass die "Ampel"-Parteien die Anfang März vergangenen Jahren beschlossene "epidemische Notlage nationaler Tragweite" auslaufen lassen.

Bei der erneuten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes sind nun eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die durch die Erklärung der Notlage möglich waren, in das reguläre Gesetz übernommen worden.

So werden in Paragraf 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes Schutzvorkehrungen aufgeführt, die bis zum 19. März 2022 bundesweit und unabhängig von der epidemischen Lage ergriffen werden können.

Dazu zählen die verpflichtende Einhaltung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen und verpflichtende Hygienekonzepte. Auflagen werden auch für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen gemacht, die Erfassung und Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern von Veranstaltung ist ebenso weiterhin verpflichtend.

Unionsgeführte Länder hatten im Bundesrat teils heftige Kritik am Maßnahmenpaket der "Ampel"-Parteien und am Ende der epidemischen Notlage geübt. Nordrhein-Westfalens neuer Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte früher in dieser Woche gar den Widerstand der Union in der Länderkammer angekündigt. Ohne die Zustimmung der CDU-regierten Länder und Bayerns hätte das neue Infektionsschutzgesetz nicht in Kraft treten können.

Nach der Notlage ist in der Notlage

Mit der Gesetzesreform haben Bundestag und Bundesrat eine Anschlussregelung des Infektionsschutzgesetzes geschaffen, nachdem die epidemische Notlage am 26. November ausläuft. Mit der neuen Regelung sollen auch die Bundesländer künftig mit entschiedeneren Maßnahmen handeln können.

Schritte zur Bekämpfung der Pandemie müssen dann aber von den jeweiligen Landesparlamenten entschieden und verabschiedet werden. Ausgangssperren oder das generelle Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen sowie landes- oder bundesweite Kita- und Schulschließungen sollen ausgeschlossen bleiben.

Im Bundesrat blieben die CDU-Ministerpräsidenten von Hessen und Sachsen-Anhalt, Volker Bouffier und Reiner Haseloff, bei ihrer grundsätzlichen Kritik an der Vorlage von SPD, Grünen und FDP. Sie stimmten dem Gesetz lediglich aus Verantwortung für das ganze Land zu.

Man nehme zudem Olaf Scholz (SPD) als voraussichtlich künftigen Kanzler beim Wort: Scholz hatte zugesagt, die Maßnahmen bei einer erneuten Bund-Länder-Konferenz am 9. Dezember zu bewerten und gegebenenfalls wieder zu ändern.

Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes hatte Bouffier zuvor als "eine falsche Entscheidung und in jeder Hinsicht fatales Signal" kritisiert. Haseloff sagte, der Widerspruch zwischen der dramatischen Corona-Lage und dem von den Ampel-Fraktionen getragenen Bundestagsbeschluss sei "nicht gut für die Demokratie und unsere Glaubwürdigkeit".

Der Druck auf die Unionsparteien hatte zuletzt massiv zugenommen. Am Mittwochabend hatte der Präsident des Robert-Koch-Instituts, Lothar Wieler, bei einer Online-Diskussion mit dem sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) noch einmal nachdrücklich vor einer Zuspitzung der Lage gewarnt: "Wir werden wirklich ein sehr schlimmes Weihnachtsfest haben, wenn wir jetzt nicht gegensteuern."