Britische Regierung plant geheime Ausbürgerungen

Militärhubschrauber auf Patrouillenschiff HMS Tamar, das Patrouillen in britischen Gewässern durchführt. Bild: nationalarchives.gov.uk, Open Government Licence v3.0.

Bürger könnten in Geheimvorgang Staatsbürgerschaft aberkannt bekommen, Rechtsbehelf bliebe womöglich verwehrt. "Pushbacks" gegen Flüchtlinge sollen faktisch straffrei bleiben

Klammheimlich und von der internationalen Öffentlichkeit bislang kaum beachtet hat die britische Regierung einige wesentliche Änderungen des nationalen Staatsangehörigkeitsgesetzes auf den Weg gebracht. Die regierenden Tories möchten die Befugnisse weiter ausdehnen, Menschen ihre Staatsbürgerschaft zu entziehen.

Zu einer solchen Maßnahme war das Innenministerium nach den Bombenanschlägen in London 2005 ermächtigt worden. Kritische Beobachter hatten damals schon vor einem rechtlichen Rückfall in Weltkriegszeiten gewarnt, als vor allem autoritäre und totalitäre Staaten Millionen Menschen ausbürgerten.

Nun soll dieses Erbe des "Krieg gegen den Terror" noch weiter verschärft werden. Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs könnten den Plänen zufolge ohne jegliche Vorankündigung oder Warnung ausgebürgert werden.

Das Gesetz, das Anfang des Monats novelliert wurde, befreit die Regierung von der Pflicht, eine Benachrichtigung auszustellen, wenn dies nicht "praktikabel" sei, wie die britische Zeitung The Guardian bereits am 17. November berichtete.

Schon die sprachliche Formulierung, die eine willkürliche Auslegung ermöglicht, ist eher einer Diktatur und nicht eines Rechtsstaats würdig. Die Regierung erklärt mit dem Gesetz einen permanenten Ausnahmezustand, und zwar "im Interesse der nationalen Sicherheit, der diplomatischen Beziehungen oder in einem anderweitigen öffentlichen Interesse", wie der Guardian zitiert.

Staatsbürgerschaft als Privileg des Staates

Auch darüber hinaus sollen die Tore für staatliche Willkür weit geöffnet werden: So soll die neue Regelung es den Behörden ermöglichen, sie rückwirkend anzuwenden. Dies würde die Möglichkeit Betroffener infrage stellen, Rechtsbehelf einzulegen.

Das Innenministerium erklärte hierzu:

Die britische Staatsbürgerschaft ist ein Privileg, kein Recht. Der Entzug der Staatsbürgerschaft aus förderlichen Gründen ist zu Recht auf diejenige anzuwenden, die eine Bedrohung für das Vereinigte Königreich darstellen oder deren Verhalten hohen Schaden verursacht.

Die reaktionäre Umdeutung des völker- und menschenrechtlich verbürgten Rechts auf Staatsangehörigkeit in ein von der Obrigkeit verliehenes "Privileg" geht ebenso auf den sogenannten "Krieg gegen den Terror" zurück, den Georg W. Bush und Tony Blair 2001 angezettelt hatten. Neokonservative Interessengruppen werden nicht müde, das Recht auf Staatsbürgerschaft weiter zu schwächen. Auch darum geht von dem britischen Gesetzesentwurf eine substanzielle Gefahr weit über die Inseln hinaus aus.

Frances Webber, die stellvertretende Vorsitzende des Institute of Race Relations, wird vom Guardian mit den Worten zitiert:

Dieser Änderungsantrag vermittelt die Botschaft, dass bestimmte Bürger, obwohl sie im Vereinigten Königreich geboren und aufgewachsen sind und keine andere Heimat haben, Migranten in diesem Land bleiben. Ihre Staatsbürgerschaft und damit alle ihre Rechte werden dadurch präkarisiert.

Damit würden internationale Menschenrechtsverpflichtungen und grundlegende Normen der Gerechtigkeit auf frappierende Weise missachtet.