Extremismus der Mitte von oben

Ampel-Koalition kündigt schnellere "Entfernung von Verfassungsfeinden aus dem Öffentlichen Dienst" an. Betroffene des "Radikalenerlasses" von 1972 bekommen Déjà-vus

Kurz vor dem 50. Jahrestag des "Radikalenerlasses" von 1972 planen die "Ampel"-Parteien eine Art Neuauflage: "Um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen, werden wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können", heißt es im Unterkapitel "Verwaltungsmodernisierung" im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. In der Rubrik "Innere Sicherheit" heißt es: "Die in anderen Bereichen bewährte Sicherheitsüberprüfung von Bewerberinnen und Bewerbern weiten wir aus und stärken so die Resilienz der Sicherheitsbehörden gegen demokratiefeindliche Einflüsse."

Was heißt das konkret? In den letzten Jahren sind vor allem Fälle bekannt geworden, in denen extreme Rechte bei Polizei und Bundeswehr Zugang zu Waffen und sensiblen Daten politischer Gegner erlangen konnten - insoweit würden es auch Linke und Linksliberale begrüßen, sollte da in Zukunft genauer hingeschaut werden. Linke, die in der Vergangenheit als Lehrer erfolgreich gegen Berufsverbote geklagt haben, bezweifeln aber, dass dies die hauptsächliche Intention ist.

"Es wird ehrlicherweise nicht einmal der Versuch unternommen, diese Maßnahme mit den tatsächlich bedrohlichen rechten Unterwanderungsversuchen von Polizei und Bundeswehr zu begründen", erklärte am Freitag der pensionierte Gymnasiallehrer Klaus Lipps für den Bundesarbeitsausschuss der Initiativen gegen Berufsverbote und für die Verteidigung der demokratischen Grundrechte.

"Grundgesetz und Strafrecht würden schon heute vollkommen ausreichen, rechte Netzwerke in Polizei, Militär und Justiz zu bekämpfen. Bedauerlicherweise wird davon nur sehr selten Gebrauch gemacht", so Lipps.

Keine klaren Regeln, sondern "diffuser Druck zum Wohlverhalten"

Tatsächlich finden sich im Unterkapitel "Kampf gegen Extremismus" im Koalitionsvertrag Formulierungen wie: "Wir treten allen verfassungsfeindlichen, gewaltbereiten Bestrebungen entschieden entgegen - ob Rechtsextremismus, Islamismus, Verschwörungsideologien, Linksextremismus oder jeder anderen Form des Extremismus."

Lipps, der als Mitglied der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) zweimal als Lehrer entlassen worden war und sich auch gegen einen dritten Versuch juristisch wehren musste, weist die plumpe Gleichsetzung mit Rassisten und religiösen Fundamentalisten zurück. Wie zu Zeiten des ersten Radikalenerlasses werde hier "der rechtlich völlig unbestimmte Begriff 'Verfassungsfeind' verwendet", kritisiert er.

"Die Begriffe, die da verwendet werden, sind völlig schwammig und unklar. Das ist ganz bewusst so gehalten. Es sollen ja keine klaren Regeln aufgestellt werden, sondern ein diffuser Druck zum Wohlverhalten erzeugt werden", sagt Michael Csaszkóczy, der heute im aktiven Schuldienst ist. Darüber musste er ebenfalls einen jahrelangen Rechtsstreit führen: Seine "Verfassungstreue" war angezweifelt worden, weil er in der antifaschistischen Szene Heidelbergs aktiv war und als einer der lokalen "Wortführer" galt.

Er unterrichtet als Reallschullehrer unter anderem Geschichte. Im Jahr 2007 wurde das drei Jahre zuvor gegen ihn verhängte Berufsverbot letztinstanzlich für grundrechtswidrig erklärt. Die aktuellen Formulierungen im Koalitionsvertrag lassen ihn aber aufhorchen.

Welche Themen sind "vermintes Gelände"?

"Insbesondere in Geschichte und Gemeinschaftskunde wäre jedes Thema vermintes Gelände, wenn ich es nicht in Form von plumper Indoktrination vermittle", erklärt er gegenüber Telepolis. Das banalste Beispiel wäre wohl die extremismustheoretische Lesart der "Weimarer Zeit" mit der üblichen Gleichsetzung von "Links- und Rechtsradikalen". Außerdem sei unklar, ob er grundsätzlich von Klassen reden dürfe, so Csaszkóczy.

Lipps kritisiert zudem, dass ausgerechnet "der tief in die rechte Szene verstrickte Inlandsgeheimdienst" vorschlagen dürfe, wem dieser Stempel aufgedrückt wird. Den Verfassungsschutz setzt er dementsprechend in Anführungszeichen.

Und da wären wir bei der Rubrik "Verschwörungsideologien": Kann ein Lehrer eigentlich ohne "Schere im Kopf" über Geheimdienstskandale reden, die nie vollständig aufgeklärt wurden, aber kurzfristig selbst bei Abgeordneten bürgerlicher Parteien in Untersuchungsauschüssen für Empörung gesorgt haben - etwa über die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Komplex?

Auch das könnte problematisiert werden - und nicht nur, wenn es im Unterricht thematisiert wird:

Die Anforderungen an die völlig undefinierte "Verfassungstreue" gehen ja weit über das "dienstliche Verhalten" hinaus. Insofern kommt es gar nicht auf das an, was ein Lehrer oder eine Lehrerin im Unterricht sagt. Was innerhalb oder außerhalb des Unterrichts als "verfassungsfeindlich" gilt, entscheidet allein der sogenannte "Verfassungsschutz".

Michael Csaszkóczy

Das Bundesamt für Verfassungsschutz allerdings wurde noch vor wenigen Jahren von Hans-Georg Maaßen geleitet, der inzwischen auch vielen seiner CDU-Parteifreunde zu rechts ist. Dessen Personalpolitik dürfte in der Behörde noch nachwirken.

Der Koalitionsvertrag, den die SPD als Partei des designierten Bundeskanzlers Olaf Scholz auf einem Parteitag am 4. Dezember absegnen soll, ist mit "Mehr Fortschritt wagen" überschrieben. Klaus Lipps nennt es "Zurück in die Vergangenheit": Unter dem SPD-Kanzler Willy Brandt, der mit "Mehr Demokratie wagen" angetreten war, kam es 1972 zum "Extremistenbeschluss", der auch "Radikalenerlass" genannt wird.

Begründet wurde er unter anderem mit den Anschlägen der "Roten Armee Fraktion" (RAF). Betroffen waren aber besonders Mitglieder der DKP, die solche Praktiken immer kritisiert hatte. Anders als Anfang der 1970er-Jahre gibt es aber heute nicht einmal eine bewaffnete Untergrundorganisation, die sich als links versteht.

Anlässlich des Jahrestages fordern Betroffene, den Erlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben.