Strompreis: Geht es bald wieder abwärts?

Vermutlich wird in vielen Medien erst mal weiter über den Strompreis gestöhnt werden. Symbolbild:
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EEG-Umlage ab Januar deutlich geringer. "Ampel" will sie ganz streichen. Weitere Entlastungen wären möglich

Wir haben gestern über die historisch hohen Strompreise geschrieben und dabei erwähnt, dass der Verbrauchschutzverband eine „verbraucherfreundliche Strompreisreform“ fordert. Wie könnte eine solche Reform aussehen?

Schauen wir uns die wichtigsten Komponenten des Strompreises an. Neben Netzentgelten (7,8 Cent pro Kilowattstunde) und den Kosten für Beschaffung und Vertrieb (7,93 Cent pro Kilowattstunde) werden von den Kunden mit der Stromrechnung nämlich noch eine ganze Reihe andere Abgaben und Steuern eingetrieben.

Finanzierung der EEG-Umlage über Strompreis soll enden

Das sind unter anderem, um nur die wichtigsten zu nennen, die Stromsteuer (2,05), die EEG-Umlage (6,5), die Konzessionsabgabe (1,66) und die Mehrwertsteuer (5,13). Die Zahlenangabe sind jeweils in Cent pro Kilowattstunde und stellen nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) den Durchschnitt für 2021 dar.

Die EEG-Umlage, so viel ist schon jetzt klar, wird ab dem 1. Januar deutlich geringer ausfallen. Statt 6,5 wird sie nur noch 3,72 Cent pro Kilowattstunde betragen. Aber auch damit könnte bald Schluss sein, denn die „Ampel“ hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die „die Finanzierung der EEG-Umlage über den
Strompreis (zu) beenden“.

Da auf die Umlage auch noch Mehrwertsteuer erhoben wird, würden die privaten Verbraucher damit mittelfristig im Vergleich zu 2021 um immerhin 7,735 Cent pro Kilowattstunde entlastet. Damit wäre der Strompreis, wenn die Versorgungsunternehmen nicht einen Teil der Verbilligung zurückhalten, wieder auf dem Niveau von 2012.

Vermutlich wird aber in den Medien weiter über den Strompreis gestöhnt werden, denn viele große Industrieunternehmen werden von dieser Entlastung kaum etwas spüren.

Sie bezahlen nämlich oftmals keine oder nur eine verminderte EEG-Umlage. Ihren Anteil müssen bisher die privaten Kunden und die kleinen Gewerbetreibenden mittragen.

Diese könnte man zusätzlich entlasten, wenn man den Strompreis grundlegend umgestalten und staffeln würde. Ausgehend davon, dass die Versorgung mit Energie – wie übrigens auch Wasser, Bildung, Wohnen und Mobilität – ein Grundrecht sein sollte, könnte jeder Haushalt ein kostenloses Grundkontingent bekommen.

Erheblicher Anreiz zum Stromsparen

Das müsste irgendwo bei 500 bis 1000 Kilowattstunden pro Person und Jahr liegen. Der darüber hinaus gehende Verbrauch müsste entsprechend verteuert werden, was gestaffelt erfolgen könnte.

Das würde nebenbei einen erheblichen Anreiz zum Stromsparen liefern. Allerdings müsste eine solche Preisgestaltung mit Auflagen für Vermieter verbunden werden, Gebäude besser zu isolieren und für Durchlauferhitzer die modernsten und am energieeffizientesten arbeitenden Geräte einzubauen. Andernfalls würde Heizen mit Strom sehr teuer werden.

Ein anderer wichtiger Aspekt ist die Mehrwertsteuer. Wieso muss diese eigentlich bei Strom 19 Prozent betragen? Immerhin ist Strom doch so etwas wie ein Lebensmittel und alles andere als Luxuskonsum. Man könnte sie also auf sieben Prozent absenken. Ein Problem ist dabei allerdings, dass Absenkungen der Mehrwertsteuer oft nicht oder nicht vollständig beim Verbraucher ankommen.