Die 2G-Linie aus Brüssel zerbröselt

Bild: Ralf Streck

Nach Portugal führt auch Italien eine Corona-Testpflicht für alle Einreisenden ein, da auch Geimpfte und Genese ansteckend sein können. Kommentar

Es spricht sich langsam in Europa herum, dass die 2G-Regel, wonach Geimpfte und Genesene über das Covid-Zertifikat praktisch einen Freifahrtschein erhalten, sinnbefreit ist und sie vor allem dazu dient, einen Impfzwang durch die Hintertür zu schaffen. Eine sinnvolle Begründung für die 2G-Regel gibt es nicht. Portugal war - wieder einmal – die Avantgarde.

Es hatte aus der Analyse, dass auch über Urlauber mit dem "Covid-Pass" viele Infektionen ins Land getragen wurden, die Konsequenzen zum Monatsbeginn gezogen. Das Auswärtige Amt (AA) schreibt deshalb zur Testpflicht dort:

Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen Covid-Zertifikats der EU (mit einer vollständigen Impfung) sind seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr von der Testpflicht befreit.

Auswärtiges Amt

Dieser Alleingang hatte im Bürokraten-Brüssel für Verärgerung gesorgt.

Doch nun steht das kleine und mutige Portugal mit seiner Linie nicht mehr allein in der EU. Heute hat sich Italien dem Vorgehen angeschlossen. So müssen nun auch alle EU-Bürger einen negativen Corona-Test bei der Einreise in Italien vorlegen, das gilt auch für Geboosterte.

Ein PCR-Test darf höchstens 48 Stunden alt sein, ein Schnelltest sogar nur 24 Stunden. Diese Testpflicht galt schon bisher für einige Nicht-EU-Länder und war damit diskriminierend. Wer also zu Weihnachten und Silvester einen Skiurlaub in Italien geplant oder einfach nur einen Kurztrip vorhat, muss bis 31. Januar einen negativen Corona-Test vorweisen, hat das Gesundheitsministerium in Rom kurzfristig mitgeteilt.

Mit der Regelung geht Italien sogar noch über die portugiesischen Maßnahmen hinaus, wo ein PCR-Test höchstens 72 Stunden und ein Schnelltest auch 48 Stunden alt sein darf. Das ist sinnvoll, denn drei Tage sind eine lange Zeit, in der man sich gegebenenfalls doch noch anstecken und im Urlaubsland infektiös werden kann.

Wer aber nicht geimpft oder genesen ist, muss zusätzlich zum Test in Italien auch noch fünf Tage in Quarantäne! Damit wird ein Teil der EU-Linie aufrechterhalten, um doch möglichst Impfzwang aufzubauen. Deshalb wurde auch die Impfpflicht ausgeweitet. Neben Klinik-Personal (nachvollziehbar) müssen sich nun auch alle Mitarbeiter an Schulen, bei der Polizei und in der Verwaltung impfen lassen.

Das ist eine sehr zweifelhafte Maßnahme, wie die Diskriminierung von getesteten Reisenden, wenn die Urlauber ohne Covid-Pass trotz eines negativen Tests zusätzlich in Quarantäne müssen. Eine sinnhafte Begründung dafür gibt es nicht. Wieder ist Portugal klarer. "Bei allen Einreisenden auf dem Luftweg wird die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen", stellt das AA fest.

Der Autor, obwohl geimpft und vermutlich auch zu den Genesenen zählend, kann diese weitere Diskriminierung von Nicht-Geimpften in Italien nicht nachvollziehen. Die Verantwortlichen sollten sich, wie in Portugal, entscheiden. Sind die Tests einigermaßen sicher und aussagekräftig, dann ist diese Quarantäne-Maßnahme genauso sinnlos, wie einen Hausmeister einer Schule zwangsimpfen zu lassen. Kommt man zum Ergebnis, die Tests sind unsicher, sollten alle in Quarantäne.

Aber was passiert nicht alles derzeit an massiven Grundrechtseinschränkungen, für die es keinerlei wissenschaftliche oder medizinische Begründung gibt. So weitet sich das 2G-Theater auch in Spanien aus.

Hier lässt man - entgegen früherer Erfahrungen - in Urlaubsgebieten wie Benidorm Urlauber aus der EU oder auch aus dem Hotspot Großbritannien mit dem Covid-Pass ins Land fliegen, anderseits darf man aber in vielen Regionen nicht einmal mehr einen Kaffee trinken, ohne das nichtssagende Covid-Zertifikat vorzeigen zu müssen. Das ist seit Mittwoch auch im Baskenland der Fall. Obwohl längst klar ist, dass auch meine Person ansteckend sein kann, darf der Autor getrost in die Kneipe gehen, eine getestete Person darf das dagegen offiziell nicht.

Zum guten Glück verweigern sich viele Kneipiers dem absurden Dekret, das noch dazu mehr als unklar formuliert ist. Die baskische Widerstandstradition erwacht angesichts absurder Maßnahmen. Angewendet werden soll die 2G-Regel nämlich eigentlich nur "in Hotel- und Gaststättenbetrieben, einschließlich Festsälen, wenn Veranstaltungen mit der Möglichkeit zum Tanzen stattfinden, unabhängig von der Anzahl der Anwesenden".

Tanzveranstaltungen stehen in den Kneipen, die der Autor regelmäßig zum Frühstücken oder zum Wein und Pintxo am Abend besucht, aber nicht auf dem Programm.

Eigentlich war geplant, dass die 2G-Regelungen auch für die kleinste Pintxo-Bar gelten soll und so wird das auch von der baskischen Regierung kommuniziert. Aber das Dekret gibt das nicht her! So wurde mit einer absurden Regelung große Verwirrung gestiftet. Fast noch schlimmer ist, dass man, nach Vorgaben des Dekrets, nun nicht einmal ohne Covid-Pass in ein Krankenhaus oder Gesundheitszentrum darf.

Das ist sogar kontraproduktiv, da Nicht-Geimpften damit der Weg zur Impfung erschwert wird. Das ist leider ein sehr spanischer Regierungsstil, wie man ihn allüberall findet.

Schlimmer geht es eigentlich kaum noch. So verspielt man das wenige Vertrauen, das die Bevölkerung noch in Regierungsentscheidungen hat. Wieder einmal ist Portugal dabei vorbildlich, wo Freiheitsrechte noch in Abwägung mit einem Gesundheitsnotstand beachtet werden. In Portugal wird auf Tests gesetzt und nicht auf einen absurden "Covid-Pass", der nachweislich keinerlei Schutz zertifiziert.