Corona in Griechenland: Lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern

Arbeiter in Griechenland: Gesundheitsdaten müssen offengelegt werden. Bild: Στέλιος Δ, CC BY-NC-ND 2.0

Staat und Arbeitgeber sollen weitgehenden Einblick in Gesundheitsdaten bekommen. Doch welche Konsequenzen hat das?

Ein Impfregister, ein Testregister und der Zugang von Staat und Arbeitgebern zu diesen Daten – das ist ein öffentlicher Auftrag, der von der griechischen Regierung im Direktvergabeverfahren und somit ohne öffentliche Ausschreibung vergeben wurde. Das öffentliche Transparenzregister Diavgeia weist als beauftragte Firma die Hellas Solutions Ltd. aus.

Zu schaffen ist eine "Plattform zur Überwachung der Einhaltung von Impfpflichten und Durchführung von diagnostischen Tests von Beschäftigten in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst". Gefördert wird die Maßnahme über das Nationale Programm für öffentliche Projekte.

Ebenfalls über das Transparenzregister, in dem sämtliche öffentliche Aufträge in Griechenland veröffentlicht werden müssen, gibt es den Zugriff auf die Leistungsbeschreibung, die als Pdf-Datei abrufbar ist.

Für 79.000 Euro netto (97.960,00 Euro inklusive Mehrwertsteuer) wird das Softwareunternehmen die Schnittstellen der Datenerfassung schaffen, damit im staatlichen Datenbanksystem für Angestellte, Ergani, unter anderem gespeichert wird, ob Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gegen die Impfpflicht verstoßen haben, als "nicht für die Annahme der Arbeit geeignet" eingestuft.

Dies gilt für Bedienstete im Privatsektor und für Beamte. Die Formulierung lässt unklar, ob dies gleichbedeutend mit einer Entlassung oder mit der Verweigerung der Lohnzahlung sein wird. Ferner werden im System die diagnostischen Tests erfasst.

Datenbank ermöglicht umfassende Einsicht in Gesundheitsdaten

Über das System kann dann jeder Arbeitgeber den Impfstatus, aber auch eventuelle Vorerkrankungen mit Covid-19 ermitteln. Es ist vorgesehen, dass die Art des Impfstoffs, das Datum der jeweiligen Impfdosen, ebenso wie das Datum einer eventuellen Erkrankung abrufbar sind.

Weiterhin wird das Datum des letzten diagnostischen Tests angezeigt, wobei auch gespeichert wird, ob es sich um einen Test bei einer öffentlichen Einrichtung oder ein privates Testzentrum handelt. Mit der Datenbank wird es möglich sein, die vollständige Anamnese von Beschäftigten abzurufen.

Sie wird überwachen, dass die Datenerhebung von nicht geimpften und nicht von einer Corona-Infektion genesenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wie gesetzlich vorgeschrieben, täglich über das Idika-System erfolgen wird.

Der Staat wird abrufen können, wie und wann die Unternehmen sich gemäß der Corona-Verordnung verhalten haben, und wie viele Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten.

Zu den erfassten Daten zählen neben der Zahl der Belegschaft auch die Steuernummer des Unternehmens, die Namen, Sozialversicherungsnummern und Steuernummern der Angestellten sowie die Zahl der Tests.

Zum Aufgabenpaket für das Softwareunternehmen gehört auch die Schaffung eines Automatismus für die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die Corona-Bestimmungen, die von der Datenbank registriert werden. Es soll die Möglichkeit der "manuellen Bußgelderstellung", aber auch eine direkte Verbindung zum Konto der Unternehmer und Angestellten beim Finanzamt geben. Mit letzterer Option werden Bußgelder direkt als Steuerschulden deklariert.

Aktuell sind bestimmte Berufsgruppen wie Personal des öffentlichen und privaten Gesundheitswesens und Feuerwehrleute und Rettungshelfer, nicht aber Polizisten, von einer berufsbedingten Impfpflicht betroffen.

Ebenso müssen Bewohner des Landes ab dem Alter von sechzig Jahren geimpft sein, oder aber 100 Euro Bußgeld pro Monat zahlen. Jüngsten Äußerungen von Gesundheitsminister Thanos Plevris zufolge ist eine Ausdehnung der Impfpflicht auf Menschen über 50 Jahre im Gespräch.