2G-plus-Regel: Droht die Halbierung des Gaststättenbestands?

Mit einem simplen Kontaktverfolgungsformular ist es längst nicht mehr getan. Foto: Günther Schneider auf Pixabay (Public Domain)

Neue Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie sorgen für Kritik und verstärken Existenzängste

Kneipen und Cafés leben zum Großteil von Spontanbesuchen und jüngeren Gästen, die oftmals noch nicht "geboostert" sind. Sie sind es, die wegbleiben, wenn sich lange Warteschlangen vor Corona-Testzentren mit begrenzten Öffnungszeiten bilden.

Mehr als jedes zweite Unternehmen dieser Art fürchtet um seine Existenz, und könnte demnächst ganz schließen, wenn auch Geimpfte und Genesene nur noch mit Booster-Impfung oder aktuellem negativen Testergebnis kommen dürfen.

55,7 Prozent bangen um Existenz

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts gelten zwar 71,9 Prozent der Bevölkerung als "vollständig geimpft" – nur 42,9 Prozent haben aber schon die als "Booster" bezeichnete Drittimpfung erhalten, zuerst Ältere und Hochbetagte, die im Durchschnitt weniger ausgehfreudig oder auch gar nicht spontan dazu in der Lage sind.

Die flächendeckende Einführung von "2G plus"-Zugangsregeln sei deshalb für viele Betriebe ein Desaster, so die Hautgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e.V. (DeHoGa) Ingrid Hartges. 55,7 Prozent der Gastronominnen und Gastronomen äußerten in der Umfrage des Verbands nach knapp zweijähriger Corona-Krise existenzielle Sorgen. Im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019 gab es im vergangenen Dezember einen Umsatzverlust von 50 Prozent.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der Länder hatten sich am Freitag auf die neue 2G-plus-Regelung geeinigt. Linksparteichefin Janine Wissler hatte laut darüber nachgedacht, ob es nicht sinnvoller sei, die Betriebe für zwei Wochen ganz zu schließen und die Gastronominnen und Gastronomen angemessen zu entschädigen.

Überbrückungshilfe IV und förderfähige Fixkosten

Zwar kann seit Freitag die sogenannte Überbrückungshilfe IV beantragt werden. Grundlegende Voraussetzung ist weiterhin ein durch Corona bedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019. Der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten beträgt aber 90 Prozent bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent.

Ingrid Hartges geht davon aus, dass hier "nachjustiert" werden muss, falls sich die erheblichen Umsatzverluste fortsetzen.

Die neuerlich "zermürbende Situation für das Gastgewerbe" müsse schnellstmöglich beendet werden. Umso wichtiger sei es jetzt, dass ausreichend existenzsichernde Hilfen zur Verfügung gestellt würden, "damit die betroffenen Betriebe überleben und Arbeitsplätze gesichert werden".