Krankenhäuser als Profitcenter

Wie der Versuch, die Kosten des Gesundheitswesens zu kontrollierten, in deutschen Hospitäler zu bizarren Verhältnissen geführt hat (Teil 3 und Schluss)

Krankenhäuser haben sich seit der Einführung von Fallpauschalen 1997 verstärkt zu Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnerwirtschaftung gewandelt; Pflegeeinrichtungen sind es seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ebenfalls. Das hatte Konsequenzen. Wenn nämlich die soziale Dienstleistung Mittel einer Geschäftskalkulation ist, dann ist der Zweck einer ambulanten Pflegestation, eines Krankenhauses, eines Altenpflegeheims nicht mehr zwingendermaßen die möglichst gute, dem Patienten zugewandte Pflege oder Behandlung.

Der Zweck ist vielmehr, mit der Pflege eines alten oder behinderten Menschen oder einer Hüft- bzw. Blinddarm-Operation einen Überschuss zu erwirtschaften.

Von diesem gewollten Zweck her muss alles, was dafür notwendigerweise gebraucht wird, als Kosten in den Blick genommen werden – seien es die Löhne der Ärzte und des Pflegepersonals bis hin zum Putzdienst und anderen Hygienemaßnahmen, seien es die Krankenhausbetten, die auch einmal unbenutzt dastehen – was unter diesen Bedingungen kein Glück, sondern eine mittlere Katastrophe ist, weil leere Betten einfach nur dastehen, ohne für Einnahmen zu sorgen.

Diese Kosten müssen selbstverständlich ständig minimiert werden. Das hat zu einer Art von Generalrevision in allen Einrichtungen geführt.

Auch vor den entsprechenden Reformen und vor der Einführung der diagnosebezogenen Fallpauschalen gab es so etwas wie "Kostendruck", weil Krankenkassen und Träger nicht beliebig viel zahlen wollten/konnten. Der deutsche Sozialstaat hatte sich im Krankenhausbetrieb den Humanismus der Kirchen und Verbände zunutze gemacht, die sich, zum Teil bereits in vorbürgerlicher Zeit, der Armen und Kranken angenommen hatten.

Mit dem Prinzip, die Existenz der von ihnen betriebenen Einrichtungen durch Kostenerstattung zu sichern, konnten sich die jeweiligen Gesundheitsminister Zugriff auf viele Arbeitskräfte verschaffen, die als Glaubensschwestern und Diakonissinnen bereit waren, für "Gotteslohn" zu arbeiten (daher die vielen konfessionellen Krankenhäuser in Deutschland).

Angesichts stetig steigender Krankenhauskosten (allein von 1970 bis 1975 gab es eine Steigerung von 7,5 auf 17,5 Milliarden D-Mark durch teurere medizinische Geräte, höhere Fallzahlen, zunehmend "normale Gehälter" der Pflegekräfte) kam dann umgehend das Bedürfnis nach Änderung, vor allem im Sinne einer Dämpfung der Kosten, auf – das war der Beginn einer ganzen Reihe von Reformen.

Der vorwärtsweisende Einfall: Auch die Krankenhäuser sollten nach dem Vorbild der Privatwirtschaft und des sonstigen Gesundheitsmarktes künftig "wirtschaftlich rechnen". Die Kassen kritisierten beispielsweise, dass im bisherigen System kein Zwang zu besonders haushälterischem Verhalten bestand – worin durchaus ein wahrer Kern lag. Mit einer ganzen Reihe von Reformen des bisher geltenden Prinzips der Kostenerstattung zielte der westdeutsche Sozialstaat ab Mitte der 1980er-Jahre insofern auf eine Beschneidung der "Pfründewirtschaft" der Kirchen und Wohlfahrtsverbände in den Krankenhäusern.

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