Kein Ende von Maskenpflichten in Sicht

Auch im nächsten "Coronawinter" können die Bundesländer eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängen. Im günstigsten Fall gilt sie aber nur im öffentlichen Fernverkehr, in Flugzeugen und medizinischen Einrichtungen.

Egal, wie schnell sie bei 30 Grad und mehr nass werden, in Bus, Tram, S- und U-Bahn müssen zurzeit mindestens OP-Masken getragen werden – ab Oktober sollen die Bundesländer auch wieder Maskenpflichten in öffentlich zugänglichen Innenräumen verhängen dürfen.

Das sieht ein Entwurf für das Infektionsschutzgesetz (IfSG) über den die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz am Mittwoch gemeinsam informierten.

"Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Im günstigsten Fall beschränken sich Maskenpflichten aber von Oktober bis April bundesweit auf medizinische Einrichtungen sowie Flugzeuge und den öffentlichen Personen-Fernverkehr.

Die bisherigen Covid-19-Sonderregeln waren bis zum 23. September dieses Jahres befristet. Eine "Fortentwicklung" des IfSG hielten die Ministerien für nötig, weil im Herbst und im Winter mit einem saisonalen Anstieg der Covid-19-Fälle zu rechnen sei – und mit einer gesteigerten Belastung des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastruktur.

Befristetes Stufenmodell

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte aber ausdrücklich, dass Deutschland auf den kommenden "Coronawinter" besser vorbereitet sei als auf die vergangenen: "Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Pandemieradar mit tagesaktuellen Daten, Test- und Behandlungskonzepte, Schutzkonzepte für Pflegeheime und ein rechtssicherer Rahmen für Schutzmaßnahmen" zählte Lauterbach auf. "Damit können wir arbeiten."

Das IfSG-Stufenmodell gebe Bund und Ländern außerdem "rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge" in die Hand. Befristet ist es zunächst bis zum 7. April 2023.

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flugverkehr sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verlängern und zusätzlich in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben.

Die Länder sollen außerdem Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden vorschreiben können. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre – und erst ab der fünften Jahrgangsstufe. Neuerliche Schulschließungen hat Lauterbach vor wenigen Tagen ausgeschlossen.

Was es nachweislich bringt – unter Laborbedingungen

Über die Wirksamkeit der Masken hieß es mehr als zwei Jahre nach Beginn der "Corona-Maßnahmen" im Bericht des Sachverständigenausschusses der Bundesregierung zur Evaluation der Pandemiepolitik Ende Juni: "Die grundsätzliche Wirksamkeit von medizinischen Gesichts- und partikelfiltrierenden Halbmasken zur Verhütung und Bekämpfung der SARS-CoV-2- Infektion kann als weitgehend gesichert gelten."

Neben der im Labor bestätigten Wirksamkeit von Masken sei aber "nicht abschließend geklärt, wie groß der Schutzeffekt von Masken in der täglichen Praxis sind, denn randomisierte, klinische Studien zur Wirksamkeit von Masken fehlen."

Tatsächlich könnte die Wirksamkeit im Alltag dadurch beeinträchtigt werden, dass medizinische Masken zum Teil aus Kostengründen mehrfach getragen und nicht sachgerecht verwahrt werden – falls sie überhaupt korrekt getragen werden, eng genug sitzen und einen bestimmten Feuchtigkeitsgrad nicht überschreiten.