Ob der Einsatz strafbar ist, scheint nicht eindeutig geklärt

Blitzerwarner im Navi: Erlaubt oder nicht?

Ein Blitzerwarner im Navigationssystem sollte man nach dem Kauf abschalten, rät der ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe. Diese Einschätzung teilen die Anbieter von mobilen Navis nicht

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München, 3. Juli 2012 – Ein Blitzerwarner im Navigationssystem sollte man nach dem Kauf abschalten, rät der ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe. Diese Einschätzung teilen die Anbieter von mobilen Navigationsgeräten nicht. Sie bieten die Blitzerwarner für zahlreiche Länder an. Gerade in der Hauptreisezeit ist das ein Service, der vor teils empfindlichen Strafen in den europäischen Nachbarländern schützen soll.

ADAC: Blitzerwarner besser deinstallieren

Die Straßenverkehrsordnung verbietet es, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören“ (§ 23 Abs. 1b StVO), so die Auslegung des ADAC. Dafür reicht laut Schäpe schon der Umstand, dass der Blitzerwarner im Navi während der Fahrt problemlos eingeschaltet werden kann. „Wie man die Warnfunktion dauerhaft deaktiviert, steht in der Bedienungsanleitung des Geräts oder lässt sich beim Anbieter oder Hersteller erfragen“, sagt der ADAC-Rechtsexperte. Wer mit einem betriebsbereiten oder eingeschalteten Blitzerwarner im Auto erwischt wird, müsse mit 75 Euro Bußgeld und vier Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Das gelte auch für alle vergleichbaren Smartphone-Anwendungen, die unterwegs auf Tempomessstellen aufmerksam machen. Geräte zum Aufspüren von Starenkästen und Radarpistolen dürfe die Polizei einkassieren und vernichten, erklärt Schäpe. „Bei Smartphones oder Navigationsgeräten mit entsprechender Funktion wäre das allerdings unverhältnismäßig, weil diese vorrangig einen anderen Zweck erfüllen. Da bleibt es in der Regel bei Bußgeld und Punkten.“ Entscheidend sei immer, dass ein Fahrer nicht gezielt kurz vor dem Erreichen einer Messstelle gewarnt wird oder werden könnte.

POI ist erlaubt

Das sehen die Hersteller von Navigationssystemen anders. TomTom erklärt auf seiner Webseite: „In Deutschland verbietet Gesetz §23 Abs. 1b StVO 75 die Nutzung von Radarwarnern …, jedoch nicht von Blitzer-POI-Software – einen Präzedenzfall hierzu gab es bislang noch nicht.“ Navigon wagt sich nicht ganz so weit vor und verweist darauf, dass die Installation oder die Nutzung dieser Datenbank in einigen europäischen Ländern eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Der Nutzer müsse sich vorher selbstständig über die Rechtslage und mögliche Rechtsfolgen im jeweiligen Land informieren, so Navigon auf seiner Webseite. Eine Haftung für eventuelle Folgen übernimmt Navigon nicht. Bei beiden Anbietern kostet die Software, die vor Blitzern auf europäischen Straßen warnen soll, immerhin 29,95 Euro im Jahr.

Zumindest in der Schweiz ist die Sache eindeutig geregelt. Dort ist schon die Installation von Software die vor Blitzern warnt verboten, die Verwendung natürlich erst recht. Das wissen auch Navigon und TomTom: Für die Schweiz bieten sie die Software nicht an.

(mit Material der dpa) (mfz)