Gericht: kein Zeugnisverweigerungsrecht fĂŒr Bosch
Zur juristischen Aufarbeitung des Abgasbetrugs durch Volkswagen muss der Zulieferer Bosch nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts wohl zahlreiche Unterlagen herausgeben. Nach vorlÀufiger EinschÀtzung könne sich Bosch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen
Zur juristischen Aufarbeitung des Abgasbetrugs durch Volkswagen muss der Zulieferer Bosch nach Auffassung des Stuttgarter Landgerichts wohl zahlreiche Unterlagen herausgeben. Nach vorlÀufiger EinschÀtzung könne sich Bosch nicht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, erlÀuterte der zustÀndige Richter heute (13. Juni 2018).
(Bild:Â Bosch)
Eine Entscheidung darĂŒber wurde noch nicht getroffen. Die KlĂ€ger wollen Bosch dazu bringen, E-Mail-Wechsel zwischen BeschĂ€ftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern sowie einen Brief der Rechtsabteilung von Bosch an Volkswagen dem Gericht vorzulegen. Bosch weigert sich bislang [1] (Az. 22 O 205/16; 22 O 348/16).
Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren an sich richten sich nicht gegen den Zulieferer, sondern gegen die VW-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Anleger werfen Volkswagen und der Porsche SE vor, sie hĂ€tten die MĂ€rkte zu spĂ€t ĂŒber den Abgasbetrug informiert, was diese zurĂŒckweisen. Mit den Dokumenten wollen sie belegen, dass die Volkswagen-FĂŒhrung viel eher Bescheid wusste, als sie zugibt.
Bosch hatte Volkswagen die Grundversion der Software geliefert, die in groĂem Stil zur Manipulation von Abgaswerten bei Dieselautos genutzt wurde. Der Konzern beruft sich laut Gericht unter anderem auf eine Geheimhaltungsvereinbarung mit Volkswagen und zudem darauf, dass mit einer Veröffentlichung der Unterlagen GeschĂ€ftsgeheimnisse öffentlich wĂŒrden und Dritte auĂerdem die Erkenntnisse nutzen könnten, um damit AnsprĂŒche gegen Bosch zu untermauern. Das Gericht hĂ€lt diese Argumentation vorerst aber nicht fĂŒr stichhaltig. (fpi [2])
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