Google verlÀngert Einspruchsfrist gegen Street View
Wer in einer der zwanzig gröĂten [1] deutschen StĂ€dte wohnt, hat jetzt bis einschlieĂlich 15. Oktober Zeit, vorab gegen die Veröffentlichung von Bildern seines Hauses oder seiner Wohnung in der Google-Maps-Panoramaansicht Street View [2] Einspruch zu erheben. "Wir möchten damit den BĂŒrgern, die sich gegen eine Veröffentlichung ihrer HĂ€user oder Wohnungen bei Street View entscheiden, ausreichend Zeit fĂŒr ihren Widerspruch geben", begrĂŒndet Philipp Schindler, Chef von Google Europa, diesen Schritt in einem Blogeintrag [3]. ZunĂ€chst sollte die Frist nur vier Wochen [4] dauern. Damit kommt Google den Forderungen von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner [5] (CSU) und EU-Justiz-Kommissarin Viviane Reding entgegen.
DarĂŒber hinaus hat Google nach eigenen Angaben [6] dem Hamburgischen Beauftragten fĂŒr den Datenschutz Johannes Caspar unter anderem zugesagt, dass die fĂŒr die WidersprĂŒche erfassten persönlichen Date ausschlieĂlich zur Bearbeitung des Antrages benutzt wĂŒrden. Die Daten sollen zudem nur so lange gespeichert werden, bis im Zusammenhang mit dem Widerspruchsverfahren möglicherweise entstehende rechtliche AnsprĂŒche gesetzlich verjĂ€hrt sind.
Caspar hatte in der vergangenen Woche [7] angemahnt, dass Google den genauen Umgang mit den Daten der Widersprechenden von der Entgegennahme des Widerspruchs bis zur endgĂŒltigen Löschung oder Unkenntlichmachung der Bilder ausfĂŒhrlich zu beschreiben. Das ist allerdings offenbar noch nicht erfolgt, denn Google selbst zitiert den DatenschĂŒtzer mit den Worten: "Hierzu erwarten wir noch die Beantwortung eines Fragenkatalogs."
Die flĂ€chendeckenden Panoramabilder deutscher StĂ€dte sollen noch in diesem Jahr online gehen und werden zunehmend kontrovers und nicht immer fundiert diskutiert [8] â in der Politik [9] wie in den Medien: WĂ€hrend sich beispielsweise die Bild-Zeitung auf Street View einschieĂt [10], nimmt etwa Mario Sixtus im ZDF-Blog "Kennzeichen Digital" unter dem provokativen Titel "Erst Dienste wie Street View machen den öffentlichen Raum wirklich öffentlich" [11] gĂ€ngige Argumente gegen die Veröffentlichung der Fassaden-Fotos auseinander.
Auch Verbraucherschutzministerin Aigner legt weiter nach. In einem Interview [12] mit Spiegel online warnt sie vorsorglich vor einer Vernetzung von DatenbestĂ€nden: "Es gibt in den Entwicklungsabteilungen von IT-Firmen lĂ€ngst eine Foto-Software fĂŒr Handys, mit deren Hilfe Gesichter auf der StraĂe binnen Sekunden mit einem Namen, einer Adresse und dem dazugehörigen Bild, einem Geburtsdatum, vielleicht den in sozialen Netzwerken hinterlegten persönlichen Vorlieben oder einem GPS-Bewegungsprofil verbunden werden können." Mit Hilfe einer solchen Software könnte man sich mit einem Klick ein komplettes Persönlichkeitsprofil eines Passanten aufs Handy holen, so die Ministerin, was sie als "Dammbruch" bezeichnet, den es zu verhindern gelte.
Algorithmen zur Gesichtserkennung gehören zwar in der Tat mittlerweile bei zahlreichen Web-Fotocommunities, sozialen Netzwerken und Bildverwaltungen wie Picasa [13], Facebook und Apple Aperture [14] zum Standard. Auch von einer Smartphone-Anwendung namens Recognizr [15], die als Vorbild fĂŒr Aigners Beschreibung gedient haben könnte, geistert bereits seit geraumer Zeit ein Demo-Video [16] der schwedischen Fima TAT [17] durchs Netz, als Produkt ist die Android-App aber nach wie vor nicht zu bekommen. Die bereits erhĂ€ltlichen Programme und zugĂ€nglichen Webdienste arbeiten jeweils nur auf begrenzten DatenbestĂ€nden, zum Beispiel der Fotosammlung auf der eigenen Festplatte, den sie nach bekannten Gesichtern durchforsten. Anhand eines ReferenzportrĂ€ts alle Bilder im Internet zu prĂŒfen, ob eine bestimmte Person darauf zu sehen ist, mĂŒsste ohnehin aktuell an der schieren Menge von Fotos im Netz scheitern.
Picasa, Facebook und Aperture betreiben sogenannte "Facial Recognition" â sie versuchen, individuelle Personen auf Fotos wiederzuentdecken, deren Gesicht der Nutzer einmal auf einem Bild markiert und mit einem Namen versehen hat. Es gibt keine Hinweise, das Google etwas Ă€hnliches mit den Street-View- Bildern plant; ganz im Gegenteil: Bevor diese Bilder online gehen, lĂ€sst die Firma eine andere Spielart der Gesichtserkennung darauf los, die sogenannte "Face Detection". Hierbei geht es nur darum, zu entdecken, wo auf dem Bild irgendein Gesicht [18] zu sehen ist. AnschlieĂend wird dieses durch Verwischen der Pixel unkenntlich gemacht. Mit diesem Schritt möchte sich Google davor schĂŒtzen, das Recht am eigenen Bild [19] der zufĂ€llig von den Street-View-Autos aufgenommenen Passanten zu verletzen. (pek)
(ssu [20])
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[1] http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html
[2] http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/
[3] http://google-produkt-kompass.blogspot.com/2010/08/street-view-vorab-widerspruchsfrist-auf.html
[4] https://www.heise.de/news/Countdown-fuer-Google-Street-View-in-Deutschland-1042563.html
[5] https://www.heise.de/news/Bundesinnenminister-warnt-vor-Schnellschuss-bei-Google-1059256.html
[6] http://www.google.de/intl/de_ALL/press/pressrel/20100819_streetview.html
[7] http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/nofl/2447488/pressemeldung-2010-08-10.html
[8] https://www.heise.de/news/Google-Street-View-spaltet-die-Gemueter-1059127.html
[9] https://www.heise.de/news/Kritik-aus-den-Laendern-an-Bundesregierung-wegen-Google-Street-View-1061803.html
[10] http://www.bild.de/BILD/digital/bams/2010/08/15/google-street-view/wo-die-chefs-von-google-selbst-privat-wohnen.html
[11] http://blog.zdf.de/zdfdasblog/2010/08/erst-dienste-wie-street-view-m.html
[12] http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712514,00.html
[13] https://www.heise.de/news/Picasa-erkennt-Gesichter-und-schreibt-Geotags-789864.html
[14] https://www.heise.de/news/Apple-veroeffentlicht-Aperture-3-925707.html
[15] http://www.heise.de/tr/artikel/Augmented-Identity-938137.html
[16] http://www.youtube.com/watch?v=5GqJHaNRlas
[17] http://www.tat.se
[18] http://www.labnol.org/internet/google-street-view-blurs-faces/8802/
[19] http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html
[20] mailto:ssu@ct.de
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