Keine Transparenz: New Motion abgemahnt
(Bild: Clemens Gleich)
VerbraucherschĂŒtzer kritisieren fehlende Preisangaben an öffentlichen LadesĂ€ulen fĂŒr Elektroautos. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat deshalb die Shell-Tochter The New Motion Deutschland abgemahnt
New Motion verpflichte die Kunden in den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, âden Preis fĂŒr das Laden seines E-Autos selbst zu recherchierenâ, sagte Michelle Jahn, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW am Mittwoch (15. Januar 2020). Damit wĂ€lze die Shell-Tochter ihre Pflicht zur klaren Preisinformation unzulĂ€ssig auf die Autofahrer ab.
New Motion bietet nach eigenen Angaben den Nutzern seiner Ladekarten Zugang zu einem Netzwerk aus ĂŒber 125.000 öffentlichen Ladepunkten in 35 LĂ€ndern in ganz Europa. Die seit 2010 in Deutschland aktive Shell-Tochter hat europaweit mehr als 52.000 eigene Ladepunkte installiert. Von dem Unternehmen war zunĂ€chst keine Stellungnahme zu erhalten.
Kunden von New Motion können ihre Fahrzeuge an LadesĂ€ulen verschiedener Betreiber aufladen. Innerhalb dieses Netzwerkes gebe es sehr unterschiedliche Preise und Abrechnungsmodelle, sagte Jahn. Etwa nach Strommenge, nach Zeit oder pro Ladevorgang. Zur Ermittlung des Preises verweise New Motion auf Apps, ein Portal und eine Website. âVorgeschrieben ist aber, dass ein Unternehmen aktiv ĂŒber den Endpreis informieren muss, bevor ein Vertrag zustande kommt.â
Keine Transparenz
Das Fehlen transparenter Preisangaben fĂŒr E-Autos sei âderzeit leider weit verbreitetâ, kritisierte Jahn. Auch der ADAC hatte bemĂ€ngelt, dass an den LadesĂ€ulen oft unklar sei, wie viel die einzelne Kilowattstunde am Ende koste. Ein Betreiber kassiere neben der monatlichen GrundgebĂŒhr pauschal Geld pro Ladevorgang. Ein anderer berechne den Strompreis je angefangene Stunde oder auf fĂŒnf Minuten genau. AuĂerdem hĂ€tten viele Anbieter unterschiedliche Tarifmodelle. Die Folge: Verbraucher verlören den Ăberblick.
Auch aus Sicht der Monopolkommission ist fĂŒr Autofahrer ein verlĂ€sslicher Preisvergleich beim Laden von Elektroautos schwierig. Dieser mĂŒsse auf einer einheitlichen Abrechnungseinheit basieren, wie es zum Beispiel bei Tankstellen mit dem Preis je Liter Kraftstoff der Fall sei, hatte die Kommission in einem Gutachten zum Energiemarkt festgestellt. Beim Laden von Elektrofahrzeugen erschwere jedoch die Vielzahl der Tarifsysteme [1] den Vergleich. (mfz [2])
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