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Opel: Eilantrag gegen Rückrufanordnung abgewiesen

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(Bild: Opel)

Ein Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des KBA abgelehnt. Nach Ansicht der 3. Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA, Opel habe bei der Abgasnachbehandlung betrogen, zutreffend sei

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Einer der beanstandeten Motoren ist der Zweiliter-Diesel, der in Zafira, Insignia und Cascada verbaut wurde.

(Bild: Opel)

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag von Opel gegen eine Rückrufanordnung des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abgelehnt. Nach Ansicht der 3. Kammer liegen schwerwiegende Anhaltspunkte dafür vor, dass die Auffassung des KBA, Opel habe bei der Abgasnachbehandlung betrogen, zutreffend sei, teilte das Gericht am Montag (12. November 2018) mit. Die Rechtmäßigkeit des Bescheides sei im vorläufigen Rechtsschutzverfahren aber nicht abschließend zu beurteilen.

Das Kraftfahrtbundesamt war bei den Fahrzeugmodellen Zafira 1.6 CDTi und 2.0 CDTi, Cascada 2.0 CDTi sowie Insignia 2.0 CDTi zu der Auffassung gelangt, dass diese über unzulässige Abschalteinrichtungen [1] verfügen. Am 17. Oktober 2018 ordnete die Behörde deshalb an, dass der Autohersteller die unzulässigen Einrichtungen entfernen und die entsprechende Software der Autos umrüsten muss. Eine bereits laufende freiwillige Rückrufaktion reichte dem KBA nicht aus. Opel erhob vor dem Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den Bescheid. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


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