zurück zum Artikel

Trotz Abmahnung: Opel will weiter mit "lebenslanger Garantie" werben

Trotz Abmahnung: Opel will weiter mit "lebenslanger Garantie" werben

Kurzmeldungen Sven-Olaf Suhl

Der Autohersteller Opel hält trotz einer Abmahnung an seinem Werbeversprechen einer "lebenslangen" Garantie für Neuwagen fest. "Wir werden unser Konzept nicht ändern", sagte Marketing-Geschäftsführer Alain Visser am heutigen Mittwoch und betonte: "Wir werben mit einer lebenslangen Garantie, weil die Garantie lebenslang ist." Für den Hersteller, bei dem noch in dieser Woche wichtige Weichen zur Umwandlung in eine Aktiengesellschaft gestellt werden sollen, gebe es keinen Grund, die Werbung zu ändern.

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. [1] in Bad Homburg ist anderer Meinung. Sie hatte den Hersteller am 17. August abgemahnt [2], die "irreführende Blickfangwerbung" nicht zu wiederholen. Denn aus Sicht des Vereins gilt die Garantie keineswegs "lebenslang". Dies werde aber in der Anzeigenkampagne "großdimensioniert" suggeriert.

Es gebe stattdessen zahlreiche Einschränkungen. So endet die Opel-Garantie bei 160.000 Kilometern Laufleistung, Materialkosten müssen bereits ab 50.000 Kilometern anteilig vom Autobesitzer getragen werden: "Eine 'Lüge' im Blickfang kann nicht durch einen Sternchenhinweis 'aufgeklärt' oder relativiert werden", hatte Reiner Münker, Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, betont.

Zudem gelte die Garantie nur für den Erstkäufer, obwohl sie laut Werbung nicht an den Fahrer, sondern an das Fahrzeug gebunden sei, sagte Jurist Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale: "Wenn das Auto nach drei Monaten verkauft wird, ist die Garantie weg. Das ist hanebüchen." Tatsächlich ist in einer zur Stunde im Internet als PDF verfügbaren [3] Opel-Broschüre die Rede davon, dass die Garantie für den "Erstkäufer" gelte. In früheren Meldungen war die Rede davon, dass auch die "zweite Hand" unter bestimmten Bedingungen von der Gewährleistung profitieren kann.

Die Wettbewerbszentrale hat von Opel eine Unterlassungserklärung bis Freitag, den 20. August verlangt. Andernfalls werde man beim Landgericht Darmstadt Klage gegen Opel einreichen. Opel-Manager Visser sagte, dass sein Haus fristgerecht reagieren, die Kritik aber nicht akzeptieren werde: "Wir werden keine Unterlassungserklärung unterschreiben." Ottofülling stellte daraufhin klar: "Wenn die Stellungnahme keine völlig überraschenden Neuigkeiten enthält, werden wir unseren Anspruch vor Gericht bringen."

Sorgen wegen einer möglichen juristischen Auseinandersetzung hat Visser nach eigenem Bekunden nicht: "Ich habe noch keine Werbung gesehen, wo alles erklärt wurde." Der Hersteller gehe davon aus, dass sich der Kunde beim Händler über die Details informiere. Eine Kilometerbegrenzung auf Garantien sei im Automobilgeschäft üblich.

Auch die öffentliche Debatte stört Opel nicht wirklich. Visser macht stattdessen deutlich, dass eine solche Reaktion erwartet worden sei. "Die Initiative entstand nicht über Nacht, sie wurde über Monate entwickelt. Das Versprechen in unsere Qualität ist eine strategisch wahnsinnig wichtige Aussage. Der Neid der Konkurrenz gibt uns kein unangenehmes Gefühl." (dpa)


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1061725

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/
[2] https://www.heise.de/autos/artikel/Opel-wegen-lebenslanger-Garantie-abgemahnt-1060273.html
[3] http://www.opel.de/res/download/pdf/Lebenslange_Garantie.pdf