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Zweites Musterverfahren im VW-Abgasbetrug?

dpa
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(Bild: Volkswagen)

Das Oberlandesgericht in Stuttgart befasst sich noch einmal im Detail mit der Frage, ob die Rolle der Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE nicht doch in einem eigenen Prozess beleuchtet werden muss und nicht nur am Rande des großen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG

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Der Porsche SE, Mehrheitseigner unter anderem an Volkswagen, könnte neuer Ärger drohen.

(Bild: Volkswagen)

Das Oberlandesgericht (OLG) in Stuttgart befasst sich am Mittwoch (6. Februar 2019) noch einmal im Detail mit der Frage, ob die Rolle der VW-Dachgesellschaft Porsche SE nicht doch in einem eigenen Prozess beleuchtet werden muss und nicht nur am Rande des großen Musterverfahrens gegen die Volkswagen AG, das im September 2018 in Braunschweig begonnen hat. Die Klagen vieler AktionĂ€re, die sich durch den Abgasbetrug bei Volkswagen um ihr Geld gebracht sehen, könnten somit womöglich bald auch in einem Musterverfahren verhandelt werden.

Genau wie bei Volkswagen selbst werfen die KlĂ€ger der Porsche SE vor, sie zu spĂ€t ĂŒber den Dieselskandal und dessen finanzielle Folgen informiert zu haben. Beide Unternehmen weisen die VorwĂŒrfe zurĂŒck. Die Porsche SE hĂ€lt die Mehrheit an Volkswagen, ihre eigenen Ergebnisse hĂ€ngen nahezu ausschließlich an der Entwicklung der GeschĂ€fte in Wolfsburg.

Der Senat unter dem Vorsitzenden Richter Stefan Vatter wird nun vor allem klĂ€ren mĂŒssen, ob sich die Klagen gegen Volkswagen und die gegen die Porsche SE letztlich um dieselben Sachverhalte drehen. Dann mĂŒssten sie alle dem Prozess in Braunschweig zugeordnet werden. Wenn nicht, mĂŒsste es ein eigenes Verfahren geben. Wegen der engen VerschrĂ€nkung der FĂ€lle wĂ€re Volkswagen dann in Stuttgart ebenfalls Beklagter, so wie es die Porsche SE im Verfahren gegen Volkswagen in Braunschweig ist.

Bislang hatte sich das Stuttgarter OLG recht eindeutig in Richtung Braunschweig positioniert und in einem sogenannten Hinweisbeschluss auch ausfĂŒhrlich dargelegt, warum es zumindest nach vorlĂ€ufiger EinschĂ€tzung kein zweites Verfahren geben sollte. Zwischenzeitlich wurde der Senat aber neu besetzt. Wie der neue Vorsitzende Vatter den Fall bewertet, ist unklar (Az. 20 Kap 2/17).

Das Landgericht Stuttgart befasst sich seit Monaten mit etlichen Klagen von Anlegern und hat die Porsche SE in zwei FĂ€llen auch schon zu Schadenersatz verurteilt. Gegen die Entscheidung haben beide Seiten Berufung eingelegt. Die Holding, weil sie die Klagen fĂŒr unbegrĂŒndet hĂ€lt, die KlĂ€ger, weil sie deutlich mehr als die knapp 47 Millionen Euro gefordert hatten, die der Richter ihnen zugesprochen hat. DarĂŒber muss aber ein anderer Senat des Oberlandesgerichts entscheiden. Gegen den Richter am Landgericht, der die FĂ€lle verhandelt, haben Porsche SE und Volkswagen außerdem BefangenheitsantrĂ€ge gestellt. Einmal ist Volkswagen mit diesem Ansinnen allerdings schon gescheitert. (mfz [1])


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