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Vorsicht beim Gebrauch von Emojis: In einem Justiz-Fall wurde einem israelischen Paar eine Champagnerflasche, ein Eichhörnchen, eine TÀnzerin und ein Smiley zum VerhÀngnis.
Stellen Sie sich vor, Sie erhalten folgende Emojis per Messaging-Dienst: eine Champagnerflasche, ein Eichhörnchen, eine TĂ€nzerin und ein rotwangiger Smiley â alles klar, oder?
Mit dem Einzug der SMS in unser Leben dĂŒrfte sich bei vielen Menschen auch das EinfĂŒgen von Smileys und anderen "GesichtsausdrĂŒcken" in Kurznachrichten eingeschlichen haben. Die Vielfalt haben die heutigen Emojis noch einmal erweitert. LĂ€ngst hat die Sprachwissenschaft dieses Feld fĂŒr sich entdeckt.
Der Sprachwissenschaftler Vyvyan Evans beispielsweise hat der neuen Kommunikationsform ein ganzes Buch gewidmet. Wie mein Kollege in der aktuellen TR-Buchrezension [1] die Ergebnisse von Evans zusammenfasst, dienen die Emojis der Ăberlieferung nonverbaler Kommunikation ins Medium Text. Sie dienen als ErgĂ€nzung, sollen Mehrdeutigkeiten vermeiden und sind selbst keine eigene Sprache.
Ein israelisches Paar setzte in einem jĂŒngsten Fall die oben genannten Emojis genauso ein â und manövrierten sich doch in eine 2.000 Dollar teure Strafe. Zusammen mit dem schriftlichen Bekunden ihres Interesses an der Wohnung, sah der Vermieter das als definitive Zusage. Doch die Israelis nahmen die Wohnung nicht. Der Vermieter klagte auf Schadensersatz und bekam recht.
Im richterlichen Urteil spielten die Emojis wenn nicht die Haupt- so doch eine betonende Rolle. Die Symbole vermittelten groĂe Zuversicht, dass die Interessenten die Wohnung ĂŒbernehmen werden, heiĂt es laut eines Berichts bei Engadget [2]. Man könnte es fĂŒr hinterhĂ€ltig von den Interessenten halten, Interesse vorzugaukeln und das auch noch durch Emojis zu bekrĂ€ftigen. Man kann aber auch die EinschĂ€tzung des Vermieters fĂŒr vorschnell halten. Die Emojis hĂ€tten genauso gut Nachfragen zu den Hausregeln oder zur Umgebung sein können: Sind Nagetiere erlaubt? Wie stehen Sie zu ausschweifenden Parties? Ist eine Tanzschule in der NĂ€he?
Schwer festzumachen bleibt, was wirklich dahintersteckte: ein Paar, das sich bis zuletzt alle Möglichkeiten offen halten wollte (angesichts angespannter WohnungsmĂ€rkte ist das nur allzu verstĂ€ndlich), oder ein Vermieter, der das bekundete Interesse an einer Wohnung als eine Zusage (die offenbar lediglich via Messenger erfolgte) interpretierte. Pech fĂŒr die Interessenten, dass der Richter die Kommunikation zwischen Vermieter und Interessenten samt Emojis ebenso als eine Zusage ansah â und das Paar damit schlicht beim Wort nahm. Der Fall illustriert indes, mit welcher Art von Kommunikationsformen sich die Justiz heutzutage beschĂ€ftigen muss. Bleibt festzuhalten, dass eindeutige SĂ€tze zwischen den Parteien, das Problem gar nicht erst hĂ€tten entstehen lassen.
(jle [3])
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[2] https://www.engadget.com/2017/05/21/israeli-court-emojis/
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