Teilnahmebedingungen

  • Beitrag vom 10.01.2022

Veranstalter des Wettbewerbs sind die Heise Medien GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Alle 10, 30625 Hannover, Acer Computer GmbH, Kornkamp 4, 22926 Ahrensburg, Bechtle Systemhaus Holding AG, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm und Intel Deutschland GmbH, Am Campeon 10, 85579 Neubiberg.

Teilnahmeberechtigt sind Klassen und Schülergruppen von Schulen mit Sitz in Deutschland, die eine E-Mail mit dem ausgefüllten Bewerbungsformular und einem Beitrag zum Thema „Ideenwettbewerb Go Schule morgen“ an folgende E-Mail-Adresse senden: goschulemorgen@heise.de. Zusätzlich ist die Teilnahme am Wettbewerb nur dann gültig, wenn der Beitrag während des unten genannten Aktionszeitraums von einer volljährigen natürlichen Person mit Wohnsitz in Deutschland eingereicht wird. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch eine Jury.

Ausgeschlossen vom Wettbewerb sind Mitarbeiter der Veranstalter und deren Angehörige. Teilnehmer, die rechtswidrige Wettbewerbsbeiträge oder solche Beiträge einreichen, die Rechte Dritter verletzen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dies gilt ebenso bei Verwendung unzutreffender Angaben, die beispielsweise die Teilnahmeberechtigung betreffen.

Folgende Preise gibt es zu gewinnen:

1. Platz: Paket “Green Screen”

Mit Hilfe dieses Paketes entdecken Schüler die Potenziale der Greenscreen-Technik anhand eines selbstproduzierten Nachrichtenbeitrags oder Lernvideos.

Paket im Gesamtwert von ca. € 6.000 bestehend aus:

  • 4x Convertible-Notebooks Acer TravelMate Spin P4 mit Intel® Core™ i5-1135G7
  • GoPro Max Action-Cam im Set mit Stativ und Beleuchtung
  • GreenScreen
  • Videobearbeitungssoftware und SD-Karten

 

 

2. Platz: Paket “Virtual Reality”

Mit Hilfe dieses Paketes entdecken Schüler eine Vielzahl an Lernerlebnissen in der virtuellen Welt.

Paket im Gesamtwert von ca. € 4.000 bestehend aus:

  • 1x Creator-Notebook Acer ConceptD Ezel mit Intel Core i7-11800H
  • 1x VR Headmount-Kit
  • VR-Software Anwendung

 

3. Platz: Paket „Künstliche Intelligenz“

Mit Hilfe dieses Paketes entdecken Schüler die Nutzungsmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz im Bereich Umweltschutz (Recycling).

Paket im Gesamtwert von ca. € 2.000 bestehend aus:

  • 1x Convertible-Notebooks Acer TravelMate Spin P4 mit Intel® Core™ i5-1135G7
  • 1x Arduino Kit „Sortiermaschine – KI-basiert“

Der Teilnahmezeitraum beginnt am 14.02.2022 und endet am 25.03.2022. Die Gewinner werden bis zum 07.04.2022 ermittelt und anschließend per E-Mail von der Heise Medien GmbH & Co. KG benachrichtigt. Der Versand der Gewinne erfolgt durch die Bechtle AG.

Die Teilnehmer gewähren den Veranstaltern folgende Rechte: Die eingereichten Beiträge dürfen zu redaktionellen und werblichen Zwecken zeitlich und örtlich uneingeschränkt, vergütungsfrei, vervielfältigt, veröffentlicht und bearbeitet werden. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, über alle Rechte an den Inhalten der Beiträge zu verfügen. Die besten Beiträge werden insbesondere auf der folgenden Website veröffentlicht: https://www.heise.de/brandworlds/go-schule-morgen/

 

Informationen zum Datenschutz

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist die Übermittlung der E-Mail-Adresse sowie weiterer personenbezogener Daten in Form von Name, Vorname, Alter, Name der Schule sowie Funktion (Lehrer, Schüler, AG-Leiter o. ä.) an die Heise Medien GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Alle 10, 30625 Hannover erforderlich. Weitere Informationen zum Datenschutz bei der Heise Medien GmbH & Co. KG, insbesondere über Ihre Rechte als betroffene Person erhalten Sie in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.heise.de/privacy. Im Falle eines Gewinnes werden Name und Adresse zum Zwecke des Gewinnversands an die Bechtle Systemhaus Holding AG, Bechtle Platz 1 übermittelt (Datenschutzerklärung von Bechtle Systemhaus Holding AG, abrufbar unter: https://www.bechtle.com/privacy-policy). Eine Weitergabe Ihrer Daten an andere Dritte ist ausgeschlossen. Die Teilnehmerdaten werden 2 Monate nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die oben genannten Verarbeitungen personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

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