Ansicht umschalten
Avatar von Schnitzel
  • Schnitzel

517 Beiträge seit 01.07.2000

Artikel beinhaltet gravierende Fehler

1) Euro 6b nach NEFZ hat in 14.1 die Schlüsselnummer 36W0. Fahrzeuge mit 36BA erfüllen Euro 6b/WLTP. Die wird es in der freien Wildbahn gar nicht geben. 36BB und 36BC sind andere Fahrzeugtypen als Pkw, die es vermutlich auch nicht geben wird.

2) Euro 6d-Temp nach WLTP/RDE wird niemals Mindestvoraussetzung für die Erstzulassung eines Kfz sein. Bis 31.08.18 war es Euro 6b/NEFZ. Vom 01.09.18-31.08.19 ist es Euro 6c/WLTP. Ab dem 01.09.19-31.12.20 ist es Euro 6d-Temp-EVAP/WLTP/RDE. Ab 01.01.21 ist es Euro 6d/WLTP/RDE.

3) Ab 01.09.17 "konnten" nicht Neuhomologierungen nach Euro 6d-Temp/WLTP/RDE erfolgen. Sie mussten es.

4) Benzindirekteinspritzer müssen nicht zwangsläufig, schon gar nicht von Gesetzes wegen, einen Partikelfilter erhalten, um die Grenzwerte im RDE einzuhalten. Z.B. erfüllt der 1.5 TSI im Audi A3 in der Euro-6c/NEFZ-Version bereits alle Grenzwerte im Euro-6d/WLTP/RDE-Test gemäß ADAC-Ecotest auch ohne Partikelfilter. Der Konzern verbaut ihn jetzt aber trotzdem mit Filter.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.09.2018 17:07).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten