Ich meinte:
Vorschlag: steuerliche Absetzbarkeit nur von realen Verbräuchen von max. x,y l/100km (x und y definiert im Gesetz, je nach Spritsorte).
Also grundsätzlich die steuerliche Absetzbarkeit von Verbräuchen limitieren - nicht nur nach NEFZ. Eine Mischung aus beiden wäre auch gut - max. NEFZ bzw. x,yl/100km (je nach dem, was niedriger ist). Gleichzeitig wäre es dann sinnvoll, dass die Hersteller zu Gewährleistungen bis mind. 5 Jahre bzw. 200Tkm auf ihre Motoren gezwungen würden. Aber das ist alles Utopie.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.04.2015 18:28).