cnubby schrieb am 18.01.2018 16:57:
titelt SPON und liegt damit goldrichtig.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/apples-rekordverdaechtige-steuernachzahlung-ist-gleich-doppelt-heuchlerisch-analyse-a-1188542.html
Nein, SPON argumentiert hier extrem einseitig und gänzlich unsachlich. Eine Steuer ist immer eine Abgabe, die vom Steuerpflichtigen an den Steuereintreiber geht. Eine Reduzierung der Steuer, die allein vom Steuereintreiber in Höhe und Zeitrahmen festgelegt und bestimmt wird, kann niemals ein Geschenk sein. Es gibt keine Steuergeschenke. Wenn ich Dir 20,-€ wegnehme, statt 50,-€ weg zu nehmen, ist das kein Geschenk, sondern immer noch ein Wegnehmen.
Und die jetzt von unrealistisch hohen 38% auf realistischere 15,5% gesenkte Steuer auf Auslandsgewinne US-amerikanischer Unternehmen bei Rückführung in die USA liegt noch immer 3% über dem Steuersatz, den Unternehmen im EU-Raum normalerweise zahlen. In GB sind es 12%, in Deutschland, Frankreich und Spanien 12,5%, in den Niederlanden und Irland bekanntlich noch weniger. Es ist also kein Geschenk der US-Regierung, Apples schon gering versteuerte Gewinne noch einmal mit 15,5% zu versteuern (Doppelbesteuerung), statt sie mit 38% zu versteuern, sondern eine internationale Anpassung. Und wenn Apple in der EU noch weiter Steuernachzahlungen leisten muß, verschärft das nur die Doppelbesteuerung, denn die gleichen Gelder werden ja jetzt in den USA noch einmal versteuert, ohne daß im Ausland gezahlte Steuern abgezogen werden dürfen.
Daß Investitionen, also ausgegebenes Geld nicht besteuert werden darf, ist übrigens international üblich und auch logisch. Eine Ausgabe ist eine Ausgabe, das Geld habe ich nicht mehr, also muß ich es auch nicht versteuern. Das ist ja wohl logisch. Wer versteuert denn bitte Ausgaben?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (19.01.2018 13:38).