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  • Habanerohead

753 Beiträge seit 08.01.2000

Pflichtverletzung, Gewährleistung vs. (käufliche) Zusatzgarantie


ChartFreak schrieb am 20. März 2012 00:12

> Also ist Apple doch super.

> Ich kann nach 364 Tagen mein Gerät zurücksenden, wenn es irgendeinen
> Mangel hat und bekomme ein neues dafür. Das habe ich schon mal
> gemacht. Apple macht das, ohne dass sich die Beweislast umkehrt.

> Bei "normalen" Käufen habe ich 6 Monate Garantie. Danach muss ICH
> beweisen, dass das Gerät von Anfang an einen Macken hatte.

> Die Frage ist: Was ist besser:

> Garantie von 12 Monaten (ohne Beweis) oder Garantie von 6 Monaten
> ohne Beweis und weiteren 18 Monaten mit Beweis von meiner Seite.

Ob "Apple super" ist, muß jeder für sich entscheiden.

Es geht hier darum, daß Apple eine kostenpflichte
Garantieverlängerung VERKAUFEN will und dabei vergißt anzugeben, daß
ein (bis zu) zweijähriger gesetzlicher Gewährleistungsanspruch des
Kunden besteht. Wäre Apple ja auch doof, 1 Jahr Gantie verkaufen zu
wollen und zugleich erwähnen (ZU MÜSSEN!), daß es 2 Jahre
Gewährleistung für umsonst gibt. :-)

Die gesetzliche Gewährleistung hat außerdem noch andere Vorteile:

1. Ist sie ein GESETZLICHER Anspruch, EU-weit. 

2. Besteht Rechssicherheit, bei Detailfragen, z.B. was bei Schäden
repariert werden muß. Die Herstellergarantie ist immer schwammig auf
Herstelleransprüche formuliert. ("Gilt nicht wenn mit dem falschen
Shampoo gepudert...")

3. Wandlung nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen, das gibts bei
keiner Herstellergarantie, weil Garantien immer eine freiwillige
Leistung sind. Und hat man sie bezahlt (gekaufte Zusatzgarantie),
sollte man lieber mal in das Kleingedruckte gucken.

4. Sogar Anfahtrskosten zum Verkäufer kann man sich zurück holen.
Kein Witz. (gesetzlicher Anspruch)

5. Kunde kann sich mit der Gewährleistung an seinen VERKÄUFER wenden,
kein Zwang bis zum Hersteller gehen zu müssen. Es gilt immer nur der
VERKÄUFER, ist der nicht greifbar (pleite etc.), kann man sich
natürlich an den Hersteller mit seiner gesetzlichen Gewährleistung
richten. (Der Verkäufer macht nichts Anderes)

Mag sein, daß Apples kostenpflichtige Zusatzgarantie nett ist (was
ich hier so lese), also wie wie mit Schadensfällen umgehen. Aber das
kann ja auch nur vorübergehend so toll laufen, vielleicht ändert sich
das mal, oder ist sogar einseitig beschrieben und die mit schlechten
Erfahrungen haben dieses Forum und diesen Thread gar nicht gelesen,
sind vielleicht nichtmal registrierte User hier :-)

Also mir ist die Gewährleistung wegen Rechtssicherheit und
Möglichkeit zur Wandlung und Fahrtkostenerstattung (Fahrkarten bzw.
Spritgeld) lieber, als Zusatzgarantien, die meist in der
Vergangenheit nichts taugten, aber die wurden auch von Versicherungen
bzw. dem Verkäufer als Provisionsjäger verkauft. 

In dem Fall verkauft Apple die Leistung ja selber.

Das macht sicher auch einen Unterschied, in der von Apple angebotenen
Leistung, im Vergleich zu den Abzockversicherungen, die man z.B. bei
Mediablöd-Sturngeil oder aus dem OttoNeckerQuelle-Katalog zusätzlich
an Garantie dazu "buchen" kann. Da stehen einfach nur
Versicherungsunternehmen hinter, mit ganz miesem Kleingedruckten.
(Niemals den Mist abschließen!)

Doof nur:
Andere Hersteller bieten eine kostenlose Garantie an, 2 oder 3 Jahre.
Und dann hat man noch die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Sehe
ich das hier richtig, daß Apple seine Garantie nur als käufliche
Leistung anbietet? (Ist ja deren Sache, aber andere Hersteller machen
es anders, da kostet die Garantie höchstens einen Betrag, versteckt
im Kaufpreis)

Aber nochmal:
Das Problem von Apple ist, daß sie ihre käufliche Zusatzgarantie
jedem Kunden anpreisen, ohne die gesetzlichen 2 Jahre Gewährleistung
zu erwähnen, wozu sie aber in der EU, denn da gilt sie, zu
verpflichtet sind! 

Das ist der Grund der Abmahnung.
Die Gewährleistung ist für Kunden immer noch top.
Wenn auch blöd, wg. der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Dafür hat man Fahrtkostenerstattung, das Recht auf Wandlung nach max
zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen (bzw. Austauschgeräten) usw.
Und das hat man immer, in jedem EU-Land, egal ob da noch eine
freiwillige Garantie vom Hersteller angeboten wird. 

Wenn man die aber kaufen "muß", find ich das schon dreist. (Früher
gabs ne Garantie kostenlos, da der Hersteller von seiner
Produktqualität überzeugt war, oder zumindest den Anschein erwecken
wollte, was Apple wohl nicht nötig hat *BG*)

Gruß

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