>Â http://www.n-tv.de/631392.html
Leider derzeit nur in Hessen. Das Landessozialgericht NRW in Essen
ist mehr dafür bekannt, im Interesse der ARGE zu urteilen. So ist es
nun mal im Föderalismus, in jedem Bundesland gibt es andere
Regelungen.
Abgesehen davon, man sieht, das es nur um reine Schikane geht. Eine
64 jährige Frau, sollte da der Nachweis erbracht werden, das die
nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Leider ist ja der
Datenabgleich mit den Banken seit einiger Zeit möglich.
Selbstständige Tätigkeit sollte sich also auch anders nachweisen
lassen.
Leider derzeit nur in Hessen. Das Landessozialgericht NRW in Essen
ist mehr dafür bekannt, im Interesse der ARGE zu urteilen. So ist es
nun mal im Föderalismus, in jedem Bundesland gibt es andere
Regelungen.
Abgesehen davon, man sieht, das es nur um reine Schikane geht. Eine
64 jährige Frau, sollte da der Nachweis erbracht werden, das die
nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Leider ist ja der
Datenabgleich mit den Banken seit einiger Zeit möglich.
Selbstständige Tätigkeit sollte sich also auch anders nachweisen
lassen.