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Avatar von Pearphidae
  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Messerangriff in Bus in Siegen

Kujampel schrieb am 31.08.2024 14:28:

Pearphidae schrieb am 31.08.2024 13:51:

Kujampel schrieb am 31.08.2024 13:23:

Pearphidae schrieb am 31.08.2024 11:12:

Sobald ich mich in der Öffentlichkeit bewege, kann jederzeit aus irgend einer Ecke ein Irrer heran schießen und mich abmurksen wollen. Das werde ich nicht verhindern können, aber ich kann dichte Menschenansammlungen vermeiden, in denen ich keinen Fluchtweg habe. Es gibt auch Stichschutzwesten und Westen, die sowohl Schüsse als auch Stiche blockieren. Damit wären zwar noch Hals und andere Gliedmaßen frei, aber zumindest ein Teil des Körpers geschützt. Ich denke darüber nach.

Da wirst Du Dich aber oft umziehen mĂĽssen:

§ 17a VersammlG (Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)):

(1) Es ist verboten, bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin Schutzwaffen oder Gegenstände, die als Schutzwaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, mit sich zu führen.

Leider darf ich nicht mehr schreiben "Wie blöde muss man sein, um ... mit ... zu verwechseln" deshalb muss ich mich auf den Hinweis beschränken, dass Schutzwesten keine Waffen sind.

Du hast ganz offensichtlich keine Ahnung von deutscher Gesetzgebung und Rechtsprechung. Schutzwesten (auch Stichschutzwesten) gelten nach dem von mir zitierten Paragraphen als "Schutzwaffen". Wenn Du damit in Deutschland auf einer Demo oder einer anderen Veranstaltung erwischt wirst, dann wird das sehr teuer fĂĽr Dich.

PS:
https://x.com/PolizeiMuenchen/status/1798009362461364512

Sie sollten bei ihrer Informationsbeschaffung ĂĽber "X" hinaus gehen:

"In der Bundesrepublik Deutschland verbietet § 17a Versammlungsgesetz das Mitführen als Schutzwaffe geeigneter Gegenstände zu einer Versammlung unter freiem Himmel (Kundgebung/Demonstration), sofern sie den Umständen nach dazu bestimmt sind, den Träger vor Zugriffen durch die Behörden zu schützen. Ausgenommen sind ausdrücklich Gottesdienste und Brauchtumsveranstaltungen."

â—Ź https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzwaffe

"Grundsätzlich darf die kugelsichere Weste immer und überall getragen werden. Die Ausnahme bilden öffentliche Veranstaltungen und Demonstrationen."

â—Ź https://www.asmc.de/blogs/magazin/schutzwesten

Ich darf sie auch auf Demos tragen, wenn ich glaubhaft begründen kann, dass sich Angriffe durch nicht-amtliche Personen im Bereich der Möglichkeit befinden. Das wäre z.B. bei einer Demo gegen Rechtsradikalismus, weil da regelmäßig braunes Geschwaddel auftaucht und die Demonstranten mindestens einzuschüchtern versucht. Wer kann ausschließen, dass es nicht doch mal darüber hinaus geht? Im Rolli kann ich z.B. auch nicht mal schnell wegrennen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (31.08.2024 15:16).

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