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Avatar von Pearphidae
  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: Kosten für das Verfahren trägt der Steuerzahler

Es besteht nach wie vor ein Unterschied zwischen einen Sachverhalt "polemisch überspitzt" oder "desinformierend" darzustellen.

Was bei den Berichten m.E. nicht klar erläutert wird ist die Tatsache, dass die Schlagzeile "Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will" inhaltlich nicht behauptet, dass die Regierung dieses Bußgeld "erhebt", sondern richtigerweise wiedergibt dass die Regierung eine solche Bußgeldzahlung "will" (möchte).

Wie so oft kommt es mal wieder auf die Feinheiten der Sprache an und was jeweils inhaltlich wirklich ausgedrückt wird. Allerdings wird oftmals absichtlich versucht, mit solchen sprachlichen Spielereien einen falschen Anschein bei denjenigen zu erwecken, die nicht so genau lesen/hinsehen. Mit Hilfe von KI geht die Gauckelei auch immer leichter.

Einen falschen Anschein zu erwecken nennt man "trügen" das im Unterschied zu "betrügen" vom individuellen Daraufblick abhänging ist. Beim "trügen" ist die Wahrheit erkennbar, die z.B. von galoppiernden Denken oder flüchtiger Wahrnehmung nur nicht erkannt wird. (Sinnestäuschung, Wahrnehmungstäuschung, Illusion)

Beim "betrügen" wird einem Opfer eine Situation mit konkreten Lügen in einer Weise dargelegt, dass es die Wahrheit dahinter nicht erkennen kann. Betrug im Sinne von der Verbreitung falscher Fakten ist auch von Meinungsfreiheit nicht gedeckt.

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