iMil schrieb am 29.08.2024 07:31:
die in dem Fall "Solingen" zuständigen Behörden sind die Landesbehörden des Landes NRW, die seit 2017 von eine CDU-Innenminister geführt werden.
Was soll also der Kanzler machen, wenn sich die Landesbehörden, der CDU-Innenminster, sich nicht an die Bundesgesetze halten?
Rechtlich hat er keine Eingriffsmöglichkeit, und auch bei neueren Gesetzten hatte 'er' keine Eingriffsmöglichkeit.
Weshalb hat eigentlich niemand dem Herrn Mertz das dreimal um die Ohnen geschlagen, dass die von einem Parteifreund geführten Behörden "jämmerlich versagt" haben?
Es gibt genĂĽgend Gesetze, man muss sie eben nur umsetzten wollen.
Da ist was dran, aber, eben im Radio gehört:
Bei der Rückführung nach Bulgarien geben die bulgarischen Behörden alles vor. So gehen ausschließlich Linienflüge, keine Charter oder sonst was. Der Termin wird vorgegeben, die sehr kleine Anzahl an zu Überstellenden ebenfalls. Alles muss vorher an Bulgarien gemeldet werden, also einfach einen anderen Rückführenden in den Flieger setzen wenn einer zum Termin nicht da ist - ist nicht.
Für die Verhandlung dieser Modalitäten ist allein der Bund zuständig, nicht die Länder.
Noch ein Bonmot: Angenommen ein bereits Rückgeführter schlägt sich dennoch wieder nach Deutschland durch, fängt ALLES wieder komplett von vorne an. Alle Verfahren hierzulande, kann man sich nicht ausdenken. Das wird in der EU verhandelt und dort verhandelt der Bund. Erst letztes Jahr wurde einiges neu verhandelt, alles was ich bisher anführte blieb so, wie es ist.
Alle haben in Bezug auf das Asylrecht Dreck am Stecken, auch in der EU.
Nun, kurz vor der Wahl am WE, kommt die Ampel damit an, die Migranten welche nach Dublin-Verfahren ausreisen mĂĽssen, nur noch nach dem "Bett-Brot-Seife-Prinzip" zu versorgen. Kein Geld, kein nix, nur noch die Kohle fĂĽr das Ticket nach z.B. Bulgarien. Hell freezes over.
Das hätte die Ampel schon lange machen können, denn die Sachlage ist seit Jahren bekannt. Und nun, nach Solingen, soll das einfach so gehen, zeitnah. Mal sehen, was nach dem WE davon übrig bleibt.