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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

Immer noch keine Quelle...

hurgaman2 schrieb am 20.03.2018 15:41:

Tobias Claren schrieb am 20.03.2018 13:56:

Dazu dann bitte eine Quelle...
Z.B. wenn ein US-Bürger aus den USA nach Deutschland anruft, und das Gespräch aufzeichnet...

Begeht er nach 201 StGB eine Straftat, wenn der angerufene nicht einwilligt.

Immer noch keine Quelle...
Und nein, der Gesetzestext von StGB 201 alleine reicht da nicht.
Ich vermute Ich kenne als Dissident mehr Gesetze...

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