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  • Tobias Claren

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2002

...verstehen hilft

hurgaman2 schrieb am 20.03.2018 17:46:

Immer noch keine Quelle...
Und nein, der Gesetzestext von StGB 201 alleine reicht da nicht.

Doch, der Text reicht voll und ganz.

Nein, denn das Deutsche Recht gilt nur in Deutschland.
Und ob StGB 185 auch bei Internationalen Telefonverbindungen gilt ergibt sich nicht aus dem Text des Gesetzes alleine, sondern evtl. aus Texten zum Abschnitt etc..
So wie der Punkt wo sich das BRD heraus nimmt StGB 86 und 130 weltweite Gültigkeit für jeden Erdenbürger aufzuerlegen.
Das bedeutet wenn ein US-Bürger innerhalb der USA sich eine Hakenkreuzflagge an die Scheune hängt (habe Ich schon mal in einer Reportage gesehen), oder in Naziuniform vor dem Kapitol marschiert, dann könnte der hier angeklagt werden. Auch in Abwesenheit verurteilt werden. Wenn der dann zufällig mal in Frankfurt Zwischenlandung macht, ab in den Knast... Es reicht dass ein Nachbar das fotografiert, und das Foto mit seinem Name/Adresse an Deutsches BKA, Verfassungschutz etc. senden.
Dann hoffe Ich natürlich, dass die USA mit Militär drohen, wenn der nicht entlassen wird...

Es gab einen realen Fall. Ein Belgier "grüßte" auf einer Demo in Belgien.
Das wurde im belgischen TV gezeigt, und irgendwie sah es jemand in Deutschland oder Belgien, der den Deutschen Verfassungsschutz, BKA oder andere Stelle informierte, und denen auch gleich dessen Personalien nannte.
Deutschland verlangte mit EU-Haftbefehl die Auslieferung des Belgiers.
Obwohl die Belgier nicht nur nicht nach dem Grund für den Haftbefehl fragen dürfen, und schon gar nicht ablehnen, haben sie die Auslieferung abgelehnt!
Es gab den Fall da hat Griechenland einen Dt. zur Auslieferung bestellt, der wurde ausgeliefert, und nach einem Jahr U-Haft ohne Anklage entlassen.
War wohl ein Vergewaltigungsvorwurf oder ähnliches.
Wenn das in Richtung Spanien geschehen würde könnte der Deutsche dann dort ohne Beweise verurteilt werden. Ist ja seit einigen Jahren so, dass bei Vergewaltigungsvorwürfen kein Beweis mehr für eine Verurteilung nötig ist.
Wer kein gutes Alibi hat, kann verurteilt werden. Und da die Grenzen in der EU offen sind...

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.03.2018 18:05).

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