LTT-Test auf SARS-CoV-2-Peptide zum Nachweis der T-lymphozytären Immunantwort auf das neuartige Coronavirus"
https://www.imd-berlin.de/fachinformationen/diagnostikinformationen/ltt-auf-sars-cov-2-peptide-zum-nachweis-der-t-lymphozytaeren-immunantwort-auf-das-neuartige-coronavirus.html
Da steht explizit:
Wichtiger Hinweis:
Wir weisen Sie darauf hin, dass nach der aktuellen Rechtsprechung immunologische Befunde, d.h. SARS-CoV-2-Antikörper oder eine SARS-spezifische T-Zellantwort keinen Anspruch auf einen »Immunitätsnachweis« darstellen, welcher Betroffene nach der aktuellen Rechtslage mit Geimpften oder Genesenen gleichstellt.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (27.07.2021 09:19).