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  • J. S. Mill

150 Beiträge seit 03.01.2021

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Vorweg:

Dieser Beitrag will nicht in Abrede stellen, dass Coronaviren am Versterben von Menschen beteiligt sind! Er verdeutlicht lediglich die Logik wie gezählt wird und wie man nach Ansicht des Autors das Thema sachlich/faktisch betrachten sollte:

Wie ist die Aussage "mit und an Corona verstorben" zu verstehen?

Ein Beispiel nach der gleichen Logik:

Tatsache 1:
In Deutschland sterben jährlich nach Totenschein ICD 10-Klassifizierung (Todesursachenstatistik des StaBu) etwa 100 Menschen ursächlich an Herpes Zoster (Windpocken, Gürtelrose etc.), 90 % davon über 70 Jahre alt.

Schlussfolgerung:
Herpes Zoster kann tödlich sein, besonders bei alten Menschen.

Tatsache 2:
Die hochansteckenden Erregerviren werden per Tröpfcheninfektion, also direktes Einatmen von Ausatmungströpfchen (Exspirationströpfchen) infizierter Personen, oder über Kontaktinfektion beziehungsweise Schmierinfektion mit den Viren der auf Gegenständen oder Körperoberflächen niedergegangenen infektiösen Exspirationströpfchen übertragen. (Wikipedia)

Tatsache 3:
90 Prozent der über 14-jährigen, etwa 80 % der Bevölkerung sind Träger von Herpes-Zoster-Viren.

Tatsache 4:
2019 sind in Deutschland 939.520 Menschen, davon 935.964 mit einem Alter über 14 Jahren gestorben.

Schlussfolgerung:
90 % der Verstorbenen im Alter über 14 Jahre also 842.368 Menschen sind 2019 mit und an Herpes-Zoster-Viren verstorben.

Wie kann das Phänomen analysiert werden?

Wir müssen betrachten, wieviele Menschen tatsächlich mehr sterben/gestorben sind (Übersterblichkeit): https://www.euromomo.eu/graphs-and-maps
(Vergleich Übersterblichkeit unter Berücksichtigung der veränderten Altersstruktur) oder bei DeStatis.

Wir müssen abwarten, welche Todesursachen in den Totenscheinen stehen/standen. (Todesursachenstatistik): Kommt noch von DeStatis.

Wir müssen dann genau betrachten, welche anderen Todesursachen im Betrachtungszeitraum zu- und abgenommen haben und schauen, inwieweit sie mit COVID-19 und den Maßnahmen zur Eindämmung zusammenhängen.

Wir müssen die Koharenz dieser Ergebnisse zu anderen Erhebungen/Studien prüfen und analysieren, woher Abweichungen resultieren.

Sicher wäre sehr hilfreich (gewesen), wenn umfangreiche Sondererhebungen der amtlichen Statistik zu dem Phänomen erfolgen würden/erfolgt wären, insbesondere repräsentative Stichproben- und Kohortenuntersuchungen. § 5 des Bundesstatistikgesetzes ist für diesen Fall vorhanden und würde dies sofort ermöglichen und es verwundert den Autor sehr, dass von dieser Möglichkeit bisher nicht Gebrauch gemacht wurde.

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