...weil der Haftgrund entfallen ist und nicht, weil ihm Haftverschonung gewährt wurde.
...und kann Haftverschonung in Anspruch nehmen... wäre die juristische Rechnung nicht aufgegangen und der Verurteilte hätte noch im Gefängnis bleiben müssen.
Wohlleben war bis zur Urteilsverkündung in Untersuchungshaft. Diese kann nur aufrecht erhalten werden, wenn weiterhin Fluchtgefahr besteht. Dies wurde aus objektivierten Gründen verneint, weil das familiäre Umfeld und die Höhe der Reststrafe dagegen spricht. Da das jetzige Urteil noch nicht rechtskräftig ist, war Wohlleben zunächst aus der Haft zu entlassen.
An diesem Sachverhalt hätte auch eine Haftstrafe von 12 Jahren erst einmal rein gar nichts geändert.
Ob Wohlleben Haftverschonung beantragt und ihm diese gewährt wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Die ganze hätte, sollte, könnte Plan-B-Verschwörungsnebentheorie des Autors beruht demnach auf einer falschen Prämisse. Die hätte er innerhalb von 2 Minuten mittels einfacher Web-Recherche überprüfen können. Es ist aber eher davon auszugehen, dass der "Verfahrensspezialist" Moser das weiß.
Man kann aber auch sagen: Das Gericht hat sich mit seinen Urteilssprüchen als Organ des Staatsschutzes erwiesen und hierbei eine Rolle gespielt, die andere dirigierten.
Solche Sätze weisen eher auf ein gestörtes Verhältnis, ob nun aus schierer Unkenntnis oder aus politischer Überzeugung, zur Rechtsstaatlichkeit hin. Was Herr Moser nicht ab kann ist die Tatsache, dass ein Strafgericht keine politischen Prozesse durchführt. Das Gericht hat alleine die Aufgabe, über die Tat und die sich hieraus ergebende Schuld der Angeklagten zu urteilen. Die politische Aufarbeitung ist nicht die Aufgabe des Gerichts. Das kann man bedauern, man sollte sich aber auch die Konsequenzen vor Augen führen, wenn es nicht so wäre.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.07.2018 11:27).