Beihilfe zu nichts, wenn die Z. nachweisbar Beihilfe geleistet hat, dann zur Verdeckung von Straftaten in Zusammenwirken mit GBA und Senat.
Beihilfe zu nichts, wenn die Z. nachweisbar Beihilfe geleistet hat, dann zur Verdeckung von Straftaten in Zusammenwirken mit GBA und Senat.