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  • Stefan Massow

mehr als 1000 Beiträge seit 16.08.2012

§ 140 StGB Billigung von Straftaten ist ein Offizialdelikt?

Wenn ich das richtig sehe, machen sich sämtliche Staatsanwälte in Deutschland strafbar. Aber vielleicht kann mich jemand aufklären wo mein Denkfehler ist.

1. Die "einrichtungsbezogene Impfpflicht" ist laut Lauterbach nicht notwendig, da sie nicht vor Ansteckung schützt. Nicht notwendig bedeutet, dass es sich um eine nicht verhältnismäßige Grundrechtseinschränkung handelt
2. Die Impfung hat mindestens seit Delta, erst recht seit Omikron, nicht vor Ansteckung geschützt, selbst die krassesten Impfbefürworter können das nicht behaupten. Die Frage ob sie bei der Ursprungsvariante vor Ansteckung geschützt hat, können wir hier ausklammern. (auch wenn z.B. Biontech nicht untersucht hat, ob der Impfstoff die Übertragung verhindert, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass das überhaupt mögich sein könnte)
3. Die "einrichtungsbezogene Impfpflicht" war damit von Anfang an verfassungswidrig, im März 2022 gab es eigentlich nur noch Omikron
4. Systematische Grundrechtseinschränkungen, die verfassungswidrig sind, und mit Gewalt oder Androhung von Gewalt durchgesetzt werden oder wurden, stellen Hochverrat dar. Die Grundrechte sind die Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat und stellen den Kern der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes dar. Verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen stellen eine Unternehmung dar, "die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern". Siehe § 81.
5. § 140 bezieht sich auf § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5, § 138 bezieht sich auf § 81. "Wer eine [...] eine rechtswidrige Tat [...] in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
6. Sämtliche Impfpflichtbefürworter, die auf Twitter und Co die "einrichtungsbezogene Impfpflicht" gebilligt und oder verteidigt haben, haben sich nach § 140 strafbar gemacht. Die Hetze gegen ungeimpftes Gesundheitspersonal, war und ist geeignet den öffentlichen Frieden zu stören!
7. Bei § 140 steht nicht, dass das ein Antragsdelikt ist, ist also ein Offizialdelikt, wenn ich das richtig verstehe, wo die Staatsanwaltschaften selbstständig tätig werden müssen, ab Kenntnis.

Anzeige wegen Hochverrat können wir nicht erstatten und Anzeige wegen § 140 sollte eigentlich nicht notwendig sein, da das auch kein Antragsdelikt ist. Ich frage mich wie man Strafanzeige bei Offizialdelikten stellt, während da die Verfahren ja schon selbstständig von den Staatsanwaltschaften hätten angestoßen werden müssen.

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Meine Position hier mag extrem erscheinen, ist es aber nicht. Sie unterscheidet sich nur extrem von den Positionen der Leute, die meinen, dass mit Gewalt durchgesetzte Grundrechtseinschränkungen keinen Hochverrat darstellen sollen. Bei den Grundrechtseinschänkungen, die mich selbst betroffen haben, konnte ich noch ruhig bleiben. Die Ausgangssperren z.B. haben mich kaum betroffen, weil ich eh nicht viel vor die Tür gehe.

Wenn es aber um das Gesundheitspersonal geht, das so unheimlich wichtig ist für unsere Gesellschaft, da hört der Spass endgültig auf. Das darf ganz einfach nicht toleriert werden.

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