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  • Lasse Reden

mehr als 1000 Beiträge seit 12.02.2012

FAZ nennt Präzedenzfall in Bezug auf "Mittäterschaft" ...

Die FAZ geht auf die Revision vor dem BGH im Fall Zschäpe ein:

Sowohl die Anwälte von Beate Zschäpe als auch die Verteidiger Ralf Wohllebens haben am Mittwoch angekündigt, gegen die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) München Revision einzulegen.
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Zuständig für Revisionen ist der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Für Revisionen im NSU-Prozess wäre dort der Dritte Strafsenat zuständig.
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Im Kern dürfte es den Verteidigern Zschäpes dabei um deren Verurteilung als Mittäterin gehen. Ausgerechnet der Dritte Strafsenat am BGH formulierte in diesem Zusammenhang strenge Voraussetzungen. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2015 heißt es, eine Frau sei keine Mittäterin eines Tankstellenüberfalls, obwohl sie gemeinsam mit ihrem Komplizen den Tatort ausgespäht, das Auto gefahren, die Tatwaffen mitbesorgt und von der Beute profitiert hatte. Den eigentlichen Überfall führte der Mann alleine durch. Die BGH-Richter urteilten, Kenntnis von den Taten und der Wille, sie als gemeinsame anzusehen, begründeten keine Mittäterschaft.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsu-prozess-welche-aussicht-auf-erfolg-hat-die-revision-15686260.html

Das dürfte noch interessant werden!

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.07.2018 23:09).

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